Schlagwort-Archiv: Innovation

INVEST 2.0 – Programmverbesserungen für Investoren und Start-ups


Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, hat heute den Startschuss für die Erweiterung des Förderprogramms „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ gegeben. Künftig können Investoren unter anderem bis zu 100.000 Euro pro Jahr an Zuschüssen für neue Beteiligungen an jungen innovativen Unternehmen erhalten sowie die Steuer auf Veräußerungsgewinne erstattet bekommen.

Bundesminister Gabriel: „Der Ausbau von INVEST ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg, den Wagniskapitalstandort Deutschland attraktiver zu machen und die Wachstumsfinanzierung von Start-ups zu verbessern. INVEST entfaltet seit Programmstart eine starke Mobilisierungswirkung. Über 2.700 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen haben wir mit dem Programm bereits unterstützt und dadurch über 200 Millionen Euro an Wagniskapital in Deutschland zusätzlich mobilisiert. Mit dem Ausbau des Programms wollen wir dem deutschen Business Angel Markt einen weiteren Schub verleihen. Denn Business Angel sind für viele Start-ups in Deutschland unverzichtbare Partner, die nicht nur Geld geben, sondern mit Rat und Tat zur Seite stehen.“

Mit INVEST bezuschusst das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seit Mai 2013 Investitionen von Business Angels in junge innovative Unternehmen mit 20 %. Ab dem 1. Januar 2017 wird das Programm mit einem Exitzuschuss um eine weitere Förderkomponente ergänzt. Der Exitzuschuss in Höhe von 25 % der Veräußerungsgewinne, die aus INVEST-Beteiligungen entstehen, stellt eine pauschale Erstattung der vom Investor auf die Veräußerungsgewinne zu zahlenden Steuern dar. Zusätzlich wird die Obergrenze für förderfähige Investitionssummen pro Investor verdoppelt. Damit können Investoren zukünftig bis zu 100.000 Euro pro Jahr an Erwerbszuschüssen für ihre Beteiligungen an jungen innovativen Unternehmen erhalten. Auch weitere Optimierungsvorschläge aus der kürzlich durchgeführten Evaluation des Programms wurden umgesetzt. So können private Investoren, die ihre Beteiligung über eine Beteiligungsgesellschaft eingehen wollen, dies in Zukunft auch über eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) tun (bisher nur GmbHs). Zusätzlich fällt die Bedingung eines Mehrheitsgesellschafters weg und die Anzahl der zulässigen Gesellschafter an der Beteiligungsgesellschaft wird von vier auf sechs erhöht.

Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie sind auch Wandeldarlehen förderfähig. Neu ist insbesondere auch die Möglichkeit, Zuschüsse auf Anschlussfinanzierungen von INVEST-geförderten Erstfinanzierungen zu erhalten.

Auch für junge innovative Unternehmen werden die Förderkriterien ausgeweitet: Bislang wurde zur Beurteilung der Innovativität ausschließlich die Branchenklassifikation (bzw. Patente oder eine öffentliche Innovationsförderung) herangezogen. Künftig können sich innovative Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen, ihre Innovativität anhand eines externen unabhängigen Kurzgutachtens bescheinigen lassen.

Förderanträge können ab dem 1. Januar 2017 gestellt werden.

Quelle: BMWi

15,8 Mrd. € – Rekord bei FuE-Ausgaben des Bundes


In Deutschland sind erstmals mehr als 600.000 Menschen in Forschung und Entwicklung (FuE) tätig. Allein zwischen 2005 und 2014 hat die Zahl neuer FuE-Arbeitsplätze um fast ein Drittel zugenommen. Dies geht aus dem Bundesbericht Forschung und Innovation 2016 hervor, den das Bundeskabinett Mitte Mai 2016 beschlossen hat.
Niemals zuvor wurde demnach in Deutschland so viel in Forschung und Entwicklung investiert wie heute. Staat, Wirtschaft und Wissenschaft haben ihre Ausgaben für FuE in Deutschland in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert. 2014 erreichten sie den Rekordwert von fast 84 Milliarden Euro. Gut zwei Drittel davon investiert die Wirtschaft, mit 57 Milliarden Euro im Jahr 2014 haben ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung einen neuen Höchststand erreicht. Auch die Bundesregierung setzt finanzielle Prioritäten für Forschung und Innovation. Die Bundesausgaben für FuE beliefen sich im Jahr 2014 auf 14,2 Milliarden Euro. Zum Vergleich: 2005 waren es neun Milliarden Euro, der Zuwachs seitdem beträgt rund 60 Prozent. Im Jahr 2016 belaufen sich die FuE-Ausgaben gemäß den Haushaltsplanungen auf den Rekordwert von 15,8 Milliarden Euro.
30 Prozent aller FuE-Ausgaben in der Europäischen Union tätigt Deutschland; fünf der zehn innovativsten Unternehmen Europas kommen aus Deutschland. Deutschland ist damit das Schwergewicht bei Forschung und Entwicklung in der EU. Auch weltweit gehört Deutschland zu den Innovationsführern. Dies belegt zum Beispiel der neue Spitzenwert bei der Exzellenzrate wissenschaftlicher Publikationen: Jede sechste wissenschaftliche Veröffentlichung aus Deutschland ge-hört zu den international am häufigsten zitierten Arbeiten. Auch beim Export forschungsintensiver Waren konnte sich Deutschland steigern und befindet sich weltweit wieder an zweiter Stelle vor den USA und hinter China.
Der alle zwei Jahre erscheinende Bundesbericht Forschung und Innovation stellt die Prioritäten, Ziele und Strukturen der Forschungs- und Innovationspolitik Deutschlands dar und stellt das deutsche Forschungs- und Innovationssystem auch in den internationalen Kontext.

Quelle: BMBF

Neuer Ko-Investitionsfonds schließt Lücke bei Wachstumsfinanzierungen


Bundeswirtschaftsministerium, Europäischer Investitionsfonds und KfW geben den Startschuss für einen neuen Wagniskapitalfonds. Die ERP/EIF-Wachstumsfazilität hat ein Volumen von 500 Mio. Euro und soll großvolumiges Wachstum ermöglichen. Mit diesem Angebot wird der Standort Deutschland für Wagniskapital attraktiver.

EIF-Vorstandsvorsitzender Gilibert zur ERP/EIF-Wachstumsfazilität: „Die 500-Millionen-Euro-Wachstumsfazilität wird schnell wachsende Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte in Deutschland und Europa entscheidend unterstützen. Seit 2004 haben wir zusammen mit dem ERP-Sondervermögen in mehr als 50 deutsche und europäische Wagniskapitalfonds investiert. Durch diese Fondsinvestments wurden 5,2 Mrd. Euro für junge und wachsende innovative Unternehmen mobilisiert.“.

Zur ERP/EIF-Wachstumsfazilität:

Gerade Finanzierungen für innovative Unternehmen, die erfolgreich sind und auf den nationalen und internationalen Märkten expandieren wollen, sind in Deutschland derzeit häufig noch Mangelware. Mit der Wachstumsfazilität können jetzt auch Unternehmen adressiert werden, die sich in der kapitalintensiven Wachstumsphase befinden. ERP-Sondervermögen und EIF führen damit ihre sehr erfolgreiche Zusammenarbeit fort und starten ein innovatives Instrument, das der deutschen Wachstumsfinanzierung starke Impulse geben kann. Die Fazilität, die ein Volumen von 500 Mio. Euro hat, wird erfolgreichen Wagniskapitalfonds und Fondsmanagern Mittel zur Verfügung stellen, um von ihnen gemanagte Ko-Investitionsfonds zu refinanzieren. Aus diesen erhalten einzelne innovative deutsche Wachstumsunternehmen dann bis zu 20 Mio. Euro. Privatwirtschaftliche Investitionen können so mindestens auf eine Milliarde Euro gedoppelt werden. Der Hebeleffekt ist erheblich.

So funktioniert die ERP/EIF-Wachstumsfazilität:  

ERP EIF-Wachstumsfazilität

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitergehende Informationen:
Das ERP-SV stellt hierzu 330 Mio. Euro zur Verfügung, der EIF beteiligt sich mit 170 Mio. Euro. Ziel des neuen Instruments ist es insbesondere, Finanzierungsrunden für Wachstumsunternehmen zu ermöglichen, welche aktuell in Deutschland wegen fehlender finanzieller Mittel notwendige Wachstumsschritte unterlassen würden.

Diese Angebotslücke kann dazu führen, dass Unternehmen ihr Wachstum einschränken und Unternehmen mit besonders guten Erfolgs- und Wachstumsperspektiven in andere Märkte abwandern müssen oder dorthin verkauft werden. Die Fazilität eröffnet schnell wachsenden Unternehmen in effizienter Weise einen Zugang zu dringend benötigtem Wachstumskapital.

Das einzelne Unternehmensinvestment des Ko-Investitionsfonds wird typischerweise eine Größenordnung von bis zu 20 Mio. Euro haben. Das Investment erfolgt grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen wie das Investment privatwirtschaftlicher Mitinvestoren (pari passu). Hiermit verbunden ist ein erheblicher Hebeleffekt des Instruments. Sowohl das Gesamtvolumen der Maßnahme als auch der Adressatenkreis „Wachstumsunternehmen“, die Höhe des Einzelinvestments und die durch die Ko-Investitionsfondsstruktur besser verfügbaren Mittel unterstreichen den
innovativen Charakter des Instruments.

Quelle: KfW

150 Millionen € für energieeffiziente Gebäude und Quartiere


Gebäude und Städte sollen energieeffizienter und klimafreundlicher werden. Hierzu haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie Bildung und Forschung (BMBF) eine gemeinsame Forschungsinitiative für energieeffiziente und klimafreundliche Gebäude und Quartiere gestartet. Im Fokus der Forschungsinitiative „Solares Bauen/Energieeffiziente Stadt“ stehen Technologien für mehr Energieeffizienz und Integration erneuerbarer Energien, um die Energiewende in Gebäuden und Städten voranzubringen. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf im Gebäudebereich in der Größenordnung um 80 Prozent gegenüber dem Jahr 2008 gesenkt werden. Die Projekte sollen zeigen wie durch Innovationen und intelligente Vernetzung energetisch hochwertige, lebenswerte Häuser und Quartiere entstehen können. Neben technologischen Aspekten sollen sie insbesondere auch gesellschaftspolitische und sozioökonomische Aspekte berücksichtigen.

„75 Prozent der Menschen in Deutschland leben in Städten. Wir brauchen ein sauberes und bezahlbares Energiesystem, das sich Gebäude, Fassaden und Dächer zu Nutze macht und den Menschen in den Städten direkt zu Gute kommt. Dazu kann die Forschung einen entscheidenden Beitrag leisten“, sagte Bundesforschungsministerin Johanna Wanka.

Für die neue Forschungsinitiative „Solares Bauen/ Energieeffiziente Stadt“ stellt die Bundesregierung 150 Millionen Euro im Rahmen ihres Energieforschungsprogramms bereit. Die Projekte werden über eine Dauer von bis zu fünf Jahren gefördert.

Die zeitgleich veröffentlichte Förderinitiative „EnEff.Gebäude.2050“ des Bundeswirtschaftsministeriums ergänzt die Forschungsinitiative „Solares Bauen/ Energieeffiziente Stadt“. Die Förderinitiative „EnEff.Gebäude.2050“ stellt weitere 35 Millionen Euro für modellhafte Innovations- und Transformationsprojekte im Gebäudebereich bereit. Ziel der Modellvorhaben ist es, eine Vielzahl gebäuderelevanter Akteure zum Handeln anzuregen und dazu beizutragen, Hemmnisse auf dem Weg zu nahezu klimaneutralen Gebäudebeständen abzubauen.

Quelle: BMWi

comparion verdoppelt privates Kapital


Bundeswirtschaftsministerium, Europäischer Investitionsfonds und KfW geben den Startschuss für ein großvolumiges Instrument der Finanzierung von Wagniskapital. Der Fonds ‚coparion‘ hat ein Volumen von 225 Mio. Euro und richtet sich an Unternehmen in der Start-up- und frühen Wachstumsphase. Mit diesem Angebot wird der Standort Deutschland für Wagniskapital attraktiver.

Bundesminister Gabriel: „Unsere Start-ups erhalten international viel Aufmerksamkeit, doch der deutsche Wagniskapitalmarkt ist im Verhältnis zu unserer Wirtschaftskraft immer noch zu klein. Wir müssen deshalb die Rahmenbedingungen verbessern und unseren Standort für Wagniskapital attraktiver machen. Das brauchen Unternehmen, um ihre innovativen Technologien auf den Markt zu bringen. Wir gehen deshalb mit unseren Partnern EIF und KfW neue Wege, um das Finanzierungsangebot zu erweitern und mehr privates Kapital zu mobilisieren.“

KfW-Vorstandsmitglied Dr. Ingrid Hengster zum Ko-Investitionsfonds coparion: „coparion unterstützt innovative Start-ups und junge Technologieunternehmen mit Venture Capital – marktnah, schnell und flexibel. In Zusammenarbeit mit allen Marktakteuren ‚verdoppelt‘ der Ko-Investitionsfonds privates Kapital. Das gibt einen wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung des Wagniskapitalmarktes und für die Stärkung des Gründungs- und Innovationsstandorts Deutschland.“

So funktioniert coparion:coparion

Zu ‚coparion‘:

Nachdem die KfW 2015 zusammen mit dem ERP-Sondervermögen mit dem Förderinstrument „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ bereits erfolgreich als Fondsinvestor in den Wagniskapitalmarkt zurückgekehrt ist, gehen beide Partner mit dem Ko-Investitionsfonds ‚coparion‘ jetzt den nächsten Schritt.

Der Fonds wird sich, als eigene Gesellschaft, geführt von einem erfahrenen Managementteam, direkt an innovativen Start-ups und jungen Technologieunternehmen beteiligen. Er löst damit das Neugeschäft des ERP-Startfonds ab, der dieses Geschäft bisher aus der KfW heraus getätigt hat.

‚coparion‚ hält an dem bewährten Prinzip fest, sich an einem Unternehmen immer zusammen mit einem privaten Leadinvestor zu beteiligen, der Kapital in mindestens gleicher Höhe und zu gleichen wirtschaftlichen Konditionen zur Verfügung stellt. Mit dem Fondsvolumen von 225 Mio. Euro kommt innovativen jungen Unternehmen so Kapital in Höhe von rund 450 Mio. Euro zugute. ‚coparion‘ wird damit ein wichtiger Akteur auf dem deutschen Wagniskapitalmarkt sein.

Quelle: KfW

Innovationsfinanzierung über KfW-Unternehmerkredit Plus ab 1 % p.a.


Auch nach dem Ende der Pilotphase am 31.12.2015 bietet die KfW den Unternehmerkredit Plus an. Der KfW-Unternehmerkredit Plus wird künftig von der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität des Horizon 2020 unterstützt. Zweck des EFSI ist es, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Europäischen Union zu fördern sowie den verbesserten Zugang zu Finanzierung sicherzustellen.

Wie bisher erhalten etablierte innovative mittelständische Unternehmen und Freiberufler eine besonders zinsgünstige Finanzierung für Investitionen und Betriebsmittel. Anstelle der siebenjährigen Laufzeit bietet die KfW künftig Kredite für Investitionen mit bis zu zehn Jahren Laufzeit an.

Attraktive Konditionen

KfW Unternehmerkredit Plus KMU (046), einheitlich für die Laufzeitvarianten 5/1/5 und 10/2/10 (Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung):

Preisklasse A B C D E F G H
Maximaler Zinssatz p.a.
1,00 % 1,33 % 1,55 % 1,93 % 2,39 % 2,93 % 3,30 % 4,15 %

KfW Unternehmerkredit Plus außerhalb KMU (044) einheitlich für die Laufzeitvarianten 5/1/5 und 10/2/10 (Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung):

Preisklasse A B C D E F G H
Maximaler Zinssatz p. a.
1,00 % 1,40 % 1,63 % 2,00 % 2,46 % 3,00 % 3,38 % 4,28 %

Innovationskriterien

Als innovativ gelten Unternehmen, wenn sie zumindest ein Kriterium aus dem nachfolgenden Kriterienkatalog der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität erfüllen:

Unternehmenswachstum (modifiziert)

Das Unternehmen ist in den letzten drei Jahren im Durchschnitt mehr als 20 % p. a. gewachsen (Umsatz oder Beschäftigtenzahl; hierbei müssen unverändert am Anfang der Betrachtungsperiode mindestens zehn Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt sein. Neu ist, dass das Unternehmen nicht länger als zwölf Jahre am Markt sein darf).

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (neu)

Der Kreditbetrag wird gemäß Businessplan zu mindestens 80 % dazu eingesetzt, Aufwendungen für Forschung- und Entwicklungsaktivitäten zu finanzieren und der Restbetrag für die notwendigen Kosten, um diese Aktivitäten zu ermöglichen.

Innovationsvorhaben (neu)

Der Kreditbetrag wird dazu genutzt, neue oder substantiell verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zu produzieren, die innovativ sind und bei denen ein technologisches oder industrielles Risiko des Scheiterns besteht.

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (modifiziert)

Der Anteil der Aufwendungen des Unternehmens für Forschung und Entwicklung gemäß Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters erreicht mindestens einen der folgenden Schwellenwerte:

  • 5 % der Betriebskosten in mindestens einem der vergangenen drei Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen kürzer als sieben Jahre am Markt aktiv ist, oder
  • 10 % der Betriebskosten in mindestens einem der vergangenen drei Geschäftsjahre für alle übrigen Unternehmen. Oder
  • die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im vergangenen Geschäftsjahr betragen mindestens 20 % des im KfW-Unternehmerkredit Plus beantragten Kreditvolumens und die Ausgaben für Forschung und Entwicklung steigen gemäß Business Plan mindestens in Höhe des beantragten Kreditbetrags an.

Innovationsförderung (modifiziert)

Das Unternehmen hat in den letzten 36 Monaten (bisher 24) Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen (z. B. aus Horizon 2020 oder dem 7. Forschungsrahmenprogramm (FP7) und/oder aus FP7 (Förder-)Instrumenten wie z. B. die Gemeinsame Technologieinitiative (JTI), „Eurostars“) oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten.

Innovationspreis (modifiziert)

Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis einer EU-Institution (neu) erhalten.

Gewerbliches Schutzrecht (modifiziert)

Dem Unternehmen wurde in den letzten 24 Monaten ein gewerbliches Schutzrecht erteilt (z. B. Patent, Gebrauchsmuster, Topografien von Halbleitererzeugnissen, ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel oder andere Produkte, Sortenschutzrecht, Software-Copyright) und der Zweck der Kreditaufnahme ist, die Nutzung des Schutzrechts direkt oder indirekt zu ermöglichen.

Markteintritt (neu)

Das Unternehmen benötigt eine Finanzierung, um in einen neuen Markt einzutreten (sachlich oder räumlich). Ausgehend vom Businessplan muss die Finanzierung mehr als 50 % seines durchschnittlichen Jahresumsatzes in den vorangegangenen fünf Jahren betragen. Der Kredit aus dem KfW-Unternehmerkredit Plus darf maximal 80 % des gesamten Fremdfinanzierungsbedarfs abdecken, mindestens 20 % müssen von einem unabhängigen Investor (z. B. Hausbank) stammen.

Quelle: KfW

High-Tech Gründerfonds verbessert Finanzierungskonditionen


Seit 2005 finanziert der High-Tech Gründerfonds (HTGF) junge Technologie Start-Ups, die vielversprechende Forschungsergebnisse unternehmerisch umsetzen – von Cleantech und Robotik bis Wirkstoffentwicklung, von Chemie bis Software. Der als Public-Private-Partnership aufgelegte Fonds hat bereits mehr als 420 Unternehmen finanziert. Sofern sich private Investoren in mindestens gleicher Höhe wie der HTGF an den Start-Ups beteiligen, sind die Beteiligungskonditionen frei und flexibel verhandelbar. Ist der HTGF allerdings größter Investor, beteiligt er sich zu attraktiven Standardbedingungen. Heute gab der HTGF eine Anpassung dieser Finanzierungskonditionen für Neuinvestments bekannt:

  • Der maximale Investitionsbetrag in der Seedfinanzierung wird von 500 auf 600 TEUR erhöht. Weiterhin erwirbt der Fonds nur 15 Prozent der Gesellschaftsanteile ohne vorherige Bewertung. Zusätzlich stehen pro Unternehmen bis zu 1,5 Millionen EUR für Anschlussrunden zur Verfügung.
  • Der Zinssatz des Nachrangdarlehens in der Seedphase wird von 10 Prozent auf 6 Prozent gesenkt. Die Zinsen werden nach wie vor für 4 Jahre gestundet, um die Liquidität des Start-Ups zu schonen.
  • Der erforderliche Eigenanteil der Gründer wird in den alten und neuen Bundesländern auf einheitlich 10 Prozent des HTGF Erstinvestments angeglichen. Die Hälfte davon können Investoren (Business Angels, private und öffentliche Investoren) übernehmen.

Der HTGF hat sich zur Aufgabe gemacht, dem Markt für High-Tech Gründungen deutliche Impulse zu geben. Mit den geänderten Konditionen möchte er, auch wenn er höhere Risiken eingeht, ein Signal in die Venture Capital Branche setzen. Denn gerade bei Branchen wie z.B. den Life Sciences oder dem Maschinenbau ist der Kapitalbedarf von Beginn an hoch. „Eine Anpassung der Finanzierungskonditionen ist aus unserer Sicht notwendig, um weiterhin marktgerechte, attraktive Konditionen anzubieten. Ziel der Aufstockung der Seedfinanzierung ist es, die Liquidität der Unternehmen in den ersten 12 – 18 Monate sicher zu stellen“, so Dr. Michael Brandkamp und Dr. Alex v. Frankenberg, Geschäftsführer des High-Tech Gründerfonds.

Quelle: HTGF

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