Schlagwort-Archiv: KfW

PV-Batteriespeicher werden mit 30 Mio. € gefördert


 Am 1. März startet das neue Programm zur Förderung von PV-Batteriespeichern. Mit 30 Mio. Euro bis Ende 2018 werden so Investitionen in Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer PV-Anlage installiert und an das elektrische Netz angeschlossen werden, gefördert. Ziel ist, die Systemdienlichkeit zu stärken und Kostenreduktionen bei den Speichertechnologien stärker abzubilden. So fördert und fordert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die stärkere Systemverantwortung der Erneuerbaren Energien sowie eine systemdienliche Speicherentwicklung bei der Industrie. Das bereits in der Vergangenheit erfolgreiche Förderprogramm wird somit neu ausgerichtet und zukunftsfähig.

Um Netze zu entlasten und höhere Standards bei Batteriespeichern zu setzen, dürfen geförderte Anlagen künftig lediglich die Hälfte der Spitzenleistung einer PV-Anlage ins Netz speisen, der Rest kann in der Batterie zwischengespeichert werden. Die Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Tilgungszuschüssen für Kredite und wird an die Kostenreduktionen bei den Batteriesystemen angepasst. Das BMWi wird die Entwicklung von Batteriespeichersystemen weiter beobachten und das Speicher-Monitoring über die Laufzeit des neuen Programms hinaus fortführen.

Im Rahmen des ausgelaufenen Programms hatte die KfW ein Förderbudget von ca. 60 Mio. Euro für ca. 19.000 Zusagen ausgeschüttet und damit Investitionen in Höhe von ca. 450 Mio. Euro angestoßen.

Nähere Informationen finden Sie unter: http://www.speichermonitoring.de undhier (PDF: 60 KB).

Die Förderbekanntmachung wird in den kommenden Wochen in der amtlichen Fassung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Quelle: BMWi

Innovationsfinanzierung über KfW-Unternehmerkredit Plus ab 1 % p.a.


Auch nach dem Ende der Pilotphase am 31.12.2015 bietet die KfW den Unternehmerkredit Plus an. Der KfW-Unternehmerkredit Plus wird künftig von der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität des Horizon 2020 unterstützt. Zweck des EFSI ist es, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Europäischen Union zu fördern sowie den verbesserten Zugang zu Finanzierung sicherzustellen.

Wie bisher erhalten etablierte innovative mittelständische Unternehmen und Freiberufler eine besonders zinsgünstige Finanzierung für Investitionen und Betriebsmittel. Anstelle der siebenjährigen Laufzeit bietet die KfW künftig Kredite für Investitionen mit bis zu zehn Jahren Laufzeit an.

Attraktive Konditionen

KfW Unternehmerkredit Plus KMU (046), einheitlich für die Laufzeitvarianten 5/1/5 und 10/2/10 (Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung):

Preisklasse A B C D E F G H
Maximaler Zinssatz p.a.
1,00 % 1,33 % 1,55 % 1,93 % 2,39 % 2,93 % 3,30 % 4,15 %

KfW Unternehmerkredit Plus außerhalb KMU (044) einheitlich für die Laufzeitvarianten 5/1/5 und 10/2/10 (Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung):

Preisklasse A B C D E F G H
Maximaler Zinssatz p. a.
1,00 % 1,40 % 1,63 % 2,00 % 2,46 % 3,00 % 3,38 % 4,28 %

Innovationskriterien

Als innovativ gelten Unternehmen, wenn sie zumindest ein Kriterium aus dem nachfolgenden Kriterienkatalog der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität erfüllen:

Unternehmenswachstum (modifiziert)

Das Unternehmen ist in den letzten drei Jahren im Durchschnitt mehr als 20 % p. a. gewachsen (Umsatz oder Beschäftigtenzahl; hierbei müssen unverändert am Anfang der Betrachtungsperiode mindestens zehn Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt sein. Neu ist, dass das Unternehmen nicht länger als zwölf Jahre am Markt sein darf).

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (neu)

Der Kreditbetrag wird gemäß Businessplan zu mindestens 80 % dazu eingesetzt, Aufwendungen für Forschung- und Entwicklungsaktivitäten zu finanzieren und der Restbetrag für die notwendigen Kosten, um diese Aktivitäten zu ermöglichen.

Innovationsvorhaben (neu)

Der Kreditbetrag wird dazu genutzt, neue oder substantiell verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zu produzieren, die innovativ sind und bei denen ein technologisches oder industrielles Risiko des Scheiterns besteht.

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (modifiziert)

Der Anteil der Aufwendungen des Unternehmens für Forschung und Entwicklung gemäß Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters erreicht mindestens einen der folgenden Schwellenwerte:

  • 5 % der Betriebskosten in mindestens einem der vergangenen drei Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen kürzer als sieben Jahre am Markt aktiv ist, oder
  • 10 % der Betriebskosten in mindestens einem der vergangenen drei Geschäftsjahre für alle übrigen Unternehmen. Oder
  • die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im vergangenen Geschäftsjahr betragen mindestens 20 % des im KfW-Unternehmerkredit Plus beantragten Kreditvolumens und die Ausgaben für Forschung und Entwicklung steigen gemäß Business Plan mindestens in Höhe des beantragten Kreditbetrags an.

Innovationsförderung (modifiziert)

Das Unternehmen hat in den letzten 36 Monaten (bisher 24) Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen (z. B. aus Horizon 2020 oder dem 7. Forschungsrahmenprogramm (FP7) und/oder aus FP7 (Förder-)Instrumenten wie z. B. die Gemeinsame Technologieinitiative (JTI), „Eurostars“) oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten.

Innovationspreis (modifiziert)

Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis einer EU-Institution (neu) erhalten.

Gewerbliches Schutzrecht (modifiziert)

Dem Unternehmen wurde in den letzten 24 Monaten ein gewerbliches Schutzrecht erteilt (z. B. Patent, Gebrauchsmuster, Topografien von Halbleitererzeugnissen, ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel oder andere Produkte, Sortenschutzrecht, Software-Copyright) und der Zweck der Kreditaufnahme ist, die Nutzung des Schutzrechts direkt oder indirekt zu ermöglichen.

Markteintritt (neu)

Das Unternehmen benötigt eine Finanzierung, um in einen neuen Markt einzutreten (sachlich oder räumlich). Ausgehend vom Businessplan muss die Finanzierung mehr als 50 % seines durchschnittlichen Jahresumsatzes in den vorangegangenen fünf Jahren betragen. Der Kredit aus dem KfW-Unternehmerkredit Plus darf maximal 80 % des gesamten Fremdfinanzierungsbedarfs abdecken, mindestens 20 % müssen von einem unabhängigen Investor (z. B. Hausbank) stammen.

Quelle: KfW

KfW beteiligt sich an Konsortialkrediten bis zu 100 Mio. €


Die Bundesregierung erweitert ihr Finanzierungsangebot an Wirtschaftsunternehmen, die ihre Produktion umweltgerechter gestalten wollen. Im Auftrag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel kann die bundeseigene Förderbank KfW große Umweltvorhaben künftig auch im Rahmen eines Bankenkonsortiums finanzieren. Der „Konsortialkredit Energie und Umwelt“ führt das Angebot der „Finanzierungsinitiative Energiewende“ unter neuem Namen fort, ergänzt um Umweltschutzvorhaben.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Mit dem neuen Angebot wird eine Lücke für umweltpolitisch sinnvolle Großprojekte geschlossen, die eine langfristige und großvolumige Finanzierung benötigen. Das gibt den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit und kommt der Umwelt, dem Klima und dem schonenden Umgang mit unseren endlichen Ressourcen zugute.“

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: „Energiepolitische Großprojekte amortisieren sich häufiger erst nach längerer Zeit. Eine stabile, gesicherte Finanzierung ist dafür essenziell. Der neue KfW-‚Konsortialkredit Energie und Umwelt‘ ermöglicht die hierfür benötigten längerfristigen Finanzierungen zu vertretbaren Konditionen. Das gibt den Unternehmen Finanzierungssicherheit.“

Der Konsortialkredit Energie und Umwelt sichert die langfristige, über die üblichen 7 bis 10 Jahre Laufzeit hinausgehende Gesamtfinanzierung von Großvorhaben. Für die Unternehmen bedeutet dies finanzielle Sicherheit, d. h. für ihre Investition bestehen keine Zinsrisiken und kein Risiko einer fehlenden Anschlussfinanzierung.

Der „Konsortialkredit Energie und Umwelt“ setzt das bisherige Kreditangebot „Finanzierungsinitiative Energiewende“ unter neuem Namen fort. Es können auch weiterhin Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Ausbau und zur Nutzung der erneuerbaren Energien, Innovationsvorhaben zur Energieeinsparung, -erzeugung, -speicherung und -übertragung finanziert werden. Das Angebot gilt künftig aber auch für Vorhaben im Bereich Umwelt-, Klima– und Ressourcenschutz, wie etwa neue oder verbesserte Produktionsanlagen, die in der Produktion zu einer Material- und Energieeinsparung führen.

Die KfW beteiligt sich im Rahmen einer gemeinsamen (Konsortial-) Finanzierung mit anderen Banken durch einen Direktkredit mit bis zu 50 Prozent bis maximal 100 Millionen Euro. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Geschäftsbanken ihren Finanzierungsanteil zusätzlich über die KfW refinanzieren (Durchleitungskredit). Das Programm wird bis Mitte 2017 aufgelegt. Das Gesamtvolumen für Kredite beträgt voraussichtlich ca. 250 Millionen Euro pro Jahr.

Der KfW-„Konsortialkredit Energie und Umwelt“ richtet sich schwerpunktmäßig an größere Unternehmen. Auch Auslandsvorhaben deutscher Unternehmen und deren Töchter mit Sitz im Ausland können finanziert werden.

Weitere Informationen unter: www.kfw.de.

Neues KfW-Programm für die Einführung neuer Produkte


Innovation, Erweitern und Festigen

KfW-Unternehmerkredit Plus (044, 046): Produkteinführung zur Stärkung innovativer Unternehmen

Der neue KfW-Unternehmerkredit Plus ermöglicht etablierten innovativen mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine besonders zinsgünstige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Das neue Produkt zur Stärkung innovativer Unternehmen startet zum 01.12.2014.

Als innovativ gelten Unternehmen, wenn sie zumindest ein Kriterium aus dem nachfolgenden Kriterienkatalog erfüllen:

  • Das Unternehmen ist in den letzten drei Jahren im Schnitt mehr als 20 % per anno gewachsen (Umsatz oder Beschäftigtenzahl).
  • Das Unternehmen hat im letzten Jahr FuE-Ausgaben in Höhe von mindestens 20 % des beantragten Kreditvolumens getätigt.
  • Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten.
  • Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis erhalten.
  • Dem Unternehmen wurde in den letzten 24 Monaten ein Patent erteilt.
  • An dem Unternehmen ist ein (innovation driven) Venture Capital Fonds beteiligt.
  • Das Unternehmen hat seinen Unternehmenssitz in einem „Wissenschafts-, Technologie oder Innovationspark“.

Die Bestätigung über das Erfüllen von mindestens einem der vorgenannten Kriterien erfolgt im Rahmen des beigefügten Formulars Anlage zur Prüfung „Innovative Unternehmen KfW-Unternehmerkredit Plus“.

Die Produktbedingungen sehen bei Investitionsfinanzierungen eine Kreditlaufzeit von 7 Jahren und bei Betriebsmitteln von 5 Jahren vor.

Mit der neuen 7-jährigen Kreditlaufzeit können Investitionen zukünftig im mittleren Laufzeitsegment finanziert werden.

Das Anbieten der Haftungsfreistellung für Betriebsmittel mit einer Laufzeit von 5 Jahren erweitert die Produktpalette und eröffnet zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten.

Die durchleitenden Kreditinstitute werden durch eine obligatorische Haftungsfreistellung entsprechend der Regelungen im KfW-Unternehmerkredit in Höhe von 50 % von den Risiken entlastet. Zu diesem Zweck wird das Produkt von einer Garantie im Rahmen des „Risk Sharing Instrument (RSI)“ der Europäischen Gemeinschaft für innovative und forschungsorientierte KMUs und kleine Mittelstandsfirmen unterstützt.

Der Kreditmindestbetrag beträgt 25.000 EUR. Maximal ist ein Kreditbetrag von 7,5 Mio. EUR möglich.

Im Rahmen des KfW-Unternehmerkredit Plus ist eine einmalige Darlehenszusage möglich. Auf Grund der Vorgaben aus dem Garantievertrag endet die Produktlaufzeit spätestens am 31.12.2015. Über eine mögliche Produktfortführung wird rechtzeitig vor Ablauf des Jahres 2015 informiert.

Voraussichtlich Ende Oktober / Anfang November wird die KfW weitere Details zur Produkt- und Zinssatzgestaltung mitteilen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Quelle: KfW

Jetzt vergibt die KfW wieder Förderkredite ab 1 %


Ab dem 17.04.2014 senkt die KfW die Zinskonditionen in den gewerblichen Förderprogrammen weiter. Dadurch sind in vielen Programmen wieder Zinskonditionen ab 1 % möglich. Das aktuelle Konditionentableau für alle gewerblichen Produkte erhalten Sie unter dem folgenden Link: aktuelle Konditionen

Die Zinssenkungen gelten für folgende Förderprogramme:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)
  • ERP-Gründerkredit – Universell (068)
  • KfW-Unternehmerkredit – reine Fremdkapitalfinanzierung (037, 047)
  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)

Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Kapital für Gründung (058)

Beteiligungskapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)

Quelle: KfW

Koalitionsvertrag: Schwerpunkte der Mittelstandsförderung


Drittes Vernetzungstreffen im Rahmen des Förde...

Drittes Vernetzungstreffen im Rahmen des Förderprogramms „Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand“ (Photo credit: Bertelsmann Stiftung)

Auszüge aus dem Koalitionsvertrag:

Nur mit einem Investitionsschub in Deutschland sichern wir Wachstum und Beschäftigung. Das schafft auch die Grundlage für eine robuste Einkommensentwicklung. Die deutsche Wirtschaft braucht eine saubere, sichere und bezahlbare Energieversorgung. Wachstum in Deutschland erfordert eine nachhaltige Modernisierung der Infrastruktur. Wir setzen sowohl auf mehr Investitionen der öffentlichen Hand als auch auf bessere Rahmenbedingungen für private Investitionen. Unser Ziel ist eine Gesamtinvestitionsquote, die oberhalb des Durchschnitts der OECD liegt.

Mittelstand

Der Mittelstand ist der innovationsstarke Beschäftigungsmotor für Deutschland. Er verbindet regionale Verbundenheit und Internationalisierung. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Wertschöpfungskette am Wirtschaftsstandort Deutschland. Mittelständische Unternehmen, insbesondere das Handwerk, haben auch als „Ausbilder der Nation“ eine zentrale Rolle. Wir wollen die Rahmenbedingungen zur Entfaltung von Mittelstand, Selbständigkeit und Existenzgründungen verbessern.

Mittelstandsförderung: Wir werden die Mittelstandsförderung zielgerichtet fortsetzen. Wir wollen die Thesaurierungsregelungen für Einzelunternehmen prüfen. Das Programm „Unternehmen Region“ führen wir fort. Wir werden Förderprogramme bündeln und Antragsverfahren vereinfachen, damit noch mehr kleine und mittlere Unternehmen daran teilhaben können.

Das Zentrale Innovationsförderprogramm Mittelstand (ZIM) stößt als Instrument zur Förderung innovationsstarker kleiner und mittlerer Unternehmen auf eine gute Akzeptanz. Es soll auch nach 2014 fortgeschrieben werden, um noch mehr Innovationen aus dem Mittelstand zu ermöglichen.

Mittelstandsfinanzierung: Hemmnisse bei der Mittelstandsfinanzierung werden wir abbauen und dafür sorgen, dass keine neuen entstehen. Wir werden uns für die Sicherstellung der klassischen Mittelstandsfinanzierung über Sparkassen, Volks- und Genossenschaftsbanken, Privatbanken und Förderbanken sowie Bürgschaftsbanken stark machen. Exportorientierte deutsche Unternehmen brauchen auch in Zukunft die Unterstützung bei der Absicherung des Außenhandels durch Hermesdeckungen. Die Export- und Projektfinanzierung der staatseigenen KfW-Bank für mittelständische Unternehmen muss fortgeführt werden. Wir werden die Einführung von Basel III kritisch begleiten und uns gegebenenfalls für Nachbesserungen einsetzen. Die aktuell guten Finanzierungskonditionen müssen von den Banken an den Mittelstand weitergegeben werden.

Existenzgründer und Wachstumsfinanzierung

Die Existenzgründer von heute sind der Mittelstand von morgen. Deshalb wollen wir Existenzgründungen fördern. Wir wollen eine zielgerichtete Förderung des bewährten Gründercoachings, insbesondere für Gründungen aus Arbeitslosigkeit.

Wir wollen die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen insbesondere bei neu gegründeten Unternehmen steigern. Dazu werden wir entsprechend der vorhandenen Mittel die Rahmenbedingungen für Investoren verbessern, die mit ihrem Geld junge, wachstumsstarke Unternehmen vor allem im High-Tech-Bereich unterstützen. Mit dem High-Tech Gründerfonds steht ein gutes Instrument für die Frühphasenfinanzierung zur Verfügung, das auskömmlich fortgesetzt werden soll. Wir wollen die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital international wettbewerbsfähig gestalten und Deutschland als Fondsstandort attraktiv machen. Hierfür ist ein eigenständiges Regelwerk erforderlich. Auch neue Finanzierungsformen wie Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen.

Wir werden die Gründung von Genossenschaften wie andere Existenzgründungen fördern. Dazu werden wir geeignete Förderinstrumente entwickeln und bestehende anpassen. Wir werden Genossenschaften die Möglichkeit der Finanzierung von Investitionen durch Mitgliederdarlehen wieder eröffnen.

Regionale Strukturpolitik – Deutsche Einheit stärken

Regionale Strukturpolitik

Wir erhalten die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(GRW) als eigenständiges Instrument zur Förderung strukturschwacher Regionen. Die unterschiedlichen Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) sowie die GRW müssen miteinander koordiniert werden.

Angesichts des Rückgangs der Mittel aus den europäischen Strukturfonds und durch den vorgesehenen Wegfall der Investitionszulage Ende 2013 wird die Bedeutung der GRW zur Reduzierung regionaler ökonomischer Unterschiede wachsen. Wir wollen sie auf dem Niveau von 2009 durch ressortinterne Haushaltsumschichtung erwirtschaften. Ab 2020 ist ein weiterentwickeltes System der Förderung strukturschwacher Regionen erforderlich. Ein solches System muss sich auf die strukturschwachen Regionen in den jeweiligen Bundesländern konzentrieren und daher die Differenzierung zwischen Ost und West beseitigen. Die Grundlagen für ein solches System wollen wir in dieser Legislaturperiode erarbeiten, damit Planungssicherheit für die Zeit nach 2019 für die Länder und Regionen herrscht. Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland.

Unternehmensnachfolge

Um die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, werden wir Vermittlungsplattformen, wie die von den Kammern betriebene „nexxt change“, unterstützen und weiter ausbauen. Unternehmensnachfolge soll auch künftig durch die Erbschaftsbesteuerung nicht gefährdet werden. Notwendig ist daher eine verfassungsfeste und mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschafts- und Schenkungsteuer, die einen steuerlichen Ausnahmetatbestand bei Erhalt von Arbeitsplätzen vorsieht.

Quelle: Koalitionsvertrag vom 27.11.2013

Nach Zinssenkung wieder KfW-Förderkredite ab 1 % Zinsen


Zinssenkung in vielen KfW-Förderprodukten. Insbesondere die zinsverbilligten ERP-Kredite beginnen jetzt wieder bei Zinskonditionen ab 1 %. Ab dem 31.10.2013 gelten für folgende Förderprodukte neue Zinskonditionen:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)
  • ERP-Gründerkredit – Universell (068)
  • KfW-Unternehmerkredit – reine Fremdkapitalfinanzierung (037, 047)
  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)

Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Kapital für Gründung (058)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)

Quelle: KfW

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