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8,4 Mrd. € für Zukunftsprojekte: Aktionsplan Hightech-Strategie vorgestellt


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Deutsch: Logo des Bundesministerium für Bildung und Forschung (Photo credit: Wikipedia)

Am 28. März 2012 hat die Bundesregierung den Aktionsplan für die Hightech-Strategie gebilligt. Der Plan definiert zehn „Zukunftsprojekte„, die gesellschaftliche und globale Herausforderungen adressieren. Für die Projekte sind im Rahmen der jeweils geltenden Finanzplanung für den Zeitraum von 2012 bis 2015 bis zu 8,4 Mrd. Euro vorgesehen.

In der „Hightech-Strategie 2020 für Deutschland“ (HTS) aus dem Jahr 2010 sind die Forschungs- und Innovationsaktivitäten der Bundesregierung ressortübergreifend dargestellt. Innovationsfreundliche Rahmenbedingungen wie Gründungsbedingungen, Wissens- und Technologietransfer oder Fachkräftebedarf werden mit Projektförderung von Wissenschaft, Forschung und Innovation verknüpft. Der jetzt vorgelegte Aktionsplan soll konkrete Maßnahmen zur Umsetzung von zehn Zukunftsprojekten der HTS bündeln (geplantes Budget jeweils in Klammern):

  • „Die CO²-neutrale, energieeffiziente und klimaangepasste Stadt“ (560 Mio. Euro)
  • Nachwachsende Rohstoffe als Alternative zum Öl“ (570 Mio. Euro)
  • „Intelligenter Umbau der Energieversorgung“ (3,7 Mrd. Euro im Rahmen des 6. Energieforschungsrahmenprogrammes)
  • „Krankheiten besser therapieren mit individualisierter Medizin“ (370 Mio. Euro)
  • „Mehr Gesundheit durch gezielte Prävention und Ernährung“ (90 Mio. Euro)
  • „Auch im Alter ein selbstbestimmtes Leben führen“ (305 Mio. Euro)
  • „Nachhaltige Mobilität“ (2,19 Mrd. Euro)
  • Internetbasierte Dienste für die Wirtschaft“ (300 Mio. Euro)
  • Industrie 4.0″ (200 Mio. Euro)
  • „Sichere Identitäten“ (60 Mio. Euro)

Für die Umsetzung der Zukunftsprojekte sollen über das HTS-Beratungsgremium „Forschungsunion „Wirtschaft-Wissenschaft“ hinaus auch weitere Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft einbezogen werden. Im Laufe dieses Jahres sollen daher erste Umsetzungsforen veranstaltet werden, um diese Zusammenarbeit zu stärken.

Weitere Informationen: Aktionsplan für die Hightech-Strategie

Quelle: BMBF

KMU-innovativ: verpassen Sie nicht die Antragsfrist zum 15. Oktober


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Image via Wikipedia

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten durch KMU-innovativ einen besseren Zugang zur Forschungsförderung. Unterstützt werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland.

KMU der Spitzenforschung erhalten einen bevorzugten Zugang in Technologiefeldern, die für Wachstum und Wohlstand in Deutschland besonders wichtig sind. Diese Felder sind

  • Biotechnologie
  • Nanotechnologie
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Produktionstechnologie
  • Technologien für Ressourcen und Energieeffizienz
  • Optische Technologien
  • zivile Sicherheitsforschung
  • Medizintechnik (erstmalige Antragstellung möglich)

So nutzen Sie das Verfahren

Die folgenden Schritte zeigen den Weg von der Idee zur Umsetzung Ihres Vorhabens.

1. Kontakt zum Lotsendienst KMU-innovativ bei der Förderberatung des Bundes

Über die Förderberatung des Steinbeis Beratungszentrums für Technologieförderung & Projektfinanzierung können Sie kostenfrei klären, welche Möglichkeiten zur Förderung Ihres Forschungsvorhabens im Rahmen von KMU- innovativ bestehen. Falls Ihr Projekt dort nicht richtig aufgehoben ist, werden alternative Fördermöglichkeiten aufgezeigt.

2. Projektskizze

Zunächst genügt eine kurze Beschreibung der Projektidee in Form einer Projektskizze. Für die Einreichung von Skizzen steht ein spezielles Online-Werkzeug zur Verfügung. Eine einfache Menüführung leitet durch den gesamten Prozess der Skizzenerstellung. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Projektskizze alle für die Begutachtung relevanten Punkte berücksichtigt und den vorgesehenen Umfang von 10 Seiten nicht überschreitet.

3. Bewertung der Projektskizze innerhalb von zwei Monaten

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Zum 15. April und 15. Oktober werden alle bis dahin eingereichten Projektskizzen bewertet. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

Folgende Kriterien bilden die Grundlage für die Bewertung:

  • Bedeutung des Forschungsziels: gesellschaftlicher Bedarf und Produktrelevanz
  • Wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
  • Innovationshöhe des wissenschaftlich technischen Konzeptes
  • Technologisches und wirtschaftliches Potenzial
  • Qualifikation der Partner
  • Qualität des Projektmanagements und ggf. der Verbundstruktur
  • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotenzial
  • Beitrag des Projekts zur zukünftigen Positionierung des Unternehmens am Markt
  • Abschätzung der mit den wissenschaftlich technischen Innovationen verbundenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Chancen und Risiken

Spätestens zwei Monate nach dem Bewertungsstichtag werden alle Bewerber über das Ergebnis informiert.

4. Förderantrag

Wenn eine Projektskizze überzeugt hat, ergeht die Einladung, einen Förderantrag zu stellen. Dies erfolgt mit Hilfe des elektronischen Antragssystem „easy“ im Internet. Dort stehen auch die Richtlinien, Merkblätter und Hinweise zur Forschungsförderung zur Verfügung.

5. Über den Förderantrag wird innerhalb von zwei Monaten entschieden.

Wichtige Kriterien für eine positive Förderentscheidung sind Exzellenz, Innovationsgrad und der Beitrag des Vorhabens zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen. Die Bewertungskriterien im Detail sind der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.

Der vom BMBF beauftragte Projektträger prüft die Anträge. Ist der Antrag vollständig und erfüllt die formalen Kriterien, wird innerhalb von zwei Monaten nach positivem Prüfungsergebnis über eine Förderung entschieden.

6. Verwirklichung des Forschungsvorhabens mit KMU-innovativ

Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids kann mit der Umsetzung des Forschungsprojekts begonnen werden. Die Fördermittel werden sukzessive mit Projektfortschritt ausgezahlt. Nach Abschluss des Vorhabens erfolgt eine Gesamtabrechnung, dabei ist ein Abschlussbericht zu übergeben und die weitere Verwertung der Ergebnisse zu erläutern.

Quelle: BMBF


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