Schlagwort-Archiv: Mittelstand

Digitalbonus – Bayern bezuschusst IT-Maßnahmen


Der Freistaat startet das einzigartige Förderprogramm DIGITALBONUS. Bayern bestätigt damit erneut seine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung der mittelständischen Wirtschaft. Das Förderprogramm umfasst 80 Millionen Euro und läuft ca. vier Jahren.

Wirtschaftsministerin Ilse Aigner: „Die Zukunft liegt auch für kleine und mittelständische Unternehmen in der Digitalisierung, denn der Geschäftserfolg von Unternehmen steigt mit dem Digitalisierungsgrad. Andererseits stellen die mit der Digitalisierung verbundenen Investitionen gerade diese Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Mit dem DIGITALBONUS unterstützen wir insbesondere kleine und mittlere Unternehmen beim Wandel hin zur Digitalisierung ihres Geschäftsmodells. Digital werden sie sich auch in Zukunft erfolgreich im internationalen Wettbewerb behaupten können!“

Die drei Varianten des Förderprogramms:

  • DITGITALBONUS STANDARD: Zuschuss von bis zu 10.000 Euro für Digitalisierungsmaßnahmen und IT-Sicherheit.
  • DIGITALBONUS PLUS: Für Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt kann eine Unterstützung von bis zu 50.000 Euro gewährt werden.
  • DIGITALKREDIT: Die LfA Förderbank Bayern bietet zinsverbilligte Darlehen in einer Höhe von bis zu 2 Millionen Euro an, die mit dem DIGITALBONUS kombiniert werden können.

Ministerin Aigner: „Durch die verschiedenen Varianten und Kombinationsmöglichkeiten von Zuschuss und Darlehen können wir passgenau sowohl kleinere Vorhaben etwa im Handwerk als auch ambitionierte Industrie 4.0-Projekte unterstützen.“

Quelle: CSU

Innovationsfinanzierung über KfW-Unternehmerkredit Plus ab 1 % p.a.


Auch nach dem Ende der Pilotphase am 31.12.2015 bietet die KfW den Unternehmerkredit Plus an. Der KfW-Unternehmerkredit Plus wird künftig von der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität des Horizon 2020 unterstützt. Zweck des EFSI ist es, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Europäischen Union zu fördern sowie den verbesserten Zugang zu Finanzierung sicherzustellen.

Wie bisher erhalten etablierte innovative mittelständische Unternehmen und Freiberufler eine besonders zinsgünstige Finanzierung für Investitionen und Betriebsmittel. Anstelle der siebenjährigen Laufzeit bietet die KfW künftig Kredite für Investitionen mit bis zu zehn Jahren Laufzeit an.

Attraktive Konditionen

KfW Unternehmerkredit Plus KMU (046), einheitlich für die Laufzeitvarianten 5/1/5 und 10/2/10 (Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung):

Preisklasse A B C D E F G H
Maximaler Zinssatz p.a.
1,00 % 1,33 % 1,55 % 1,93 % 2,39 % 2,93 % 3,30 % 4,15 %

KfW Unternehmerkredit Plus außerhalb KMU (044) einheitlich für die Laufzeitvarianten 5/1/5 und 10/2/10 (Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung):

Preisklasse A B C D E F G H
Maximaler Zinssatz p. a.
1,00 % 1,40 % 1,63 % 2,00 % 2,46 % 3,00 % 3,38 % 4,28 %

Innovationskriterien

Als innovativ gelten Unternehmen, wenn sie zumindest ein Kriterium aus dem nachfolgenden Kriterienkatalog der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität erfüllen:

Unternehmenswachstum (modifiziert)

Das Unternehmen ist in den letzten drei Jahren im Durchschnitt mehr als 20 % p. a. gewachsen (Umsatz oder Beschäftigtenzahl; hierbei müssen unverändert am Anfang der Betrachtungsperiode mindestens zehn Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt sein. Neu ist, dass das Unternehmen nicht länger als zwölf Jahre am Markt sein darf).

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (neu)

Der Kreditbetrag wird gemäß Businessplan zu mindestens 80 % dazu eingesetzt, Aufwendungen für Forschung- und Entwicklungsaktivitäten zu finanzieren und der Restbetrag für die notwendigen Kosten, um diese Aktivitäten zu ermöglichen.

Innovationsvorhaben (neu)

Der Kreditbetrag wird dazu genutzt, neue oder substantiell verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zu produzieren, die innovativ sind und bei denen ein technologisches oder industrielles Risiko des Scheiterns besteht.

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (modifiziert)

Der Anteil der Aufwendungen des Unternehmens für Forschung und Entwicklung gemäß Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters erreicht mindestens einen der folgenden Schwellenwerte:

  • 5 % der Betriebskosten in mindestens einem der vergangenen drei Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen kürzer als sieben Jahre am Markt aktiv ist, oder
  • 10 % der Betriebskosten in mindestens einem der vergangenen drei Geschäftsjahre für alle übrigen Unternehmen. Oder
  • die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im vergangenen Geschäftsjahr betragen mindestens 20 % des im KfW-Unternehmerkredit Plus beantragten Kreditvolumens und die Ausgaben für Forschung und Entwicklung steigen gemäß Business Plan mindestens in Höhe des beantragten Kreditbetrags an.

Innovationsförderung (modifiziert)

Das Unternehmen hat in den letzten 36 Monaten (bisher 24) Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen (z. B. aus Horizon 2020 oder dem 7. Forschungsrahmenprogramm (FP7) und/oder aus FP7 (Förder-)Instrumenten wie z. B. die Gemeinsame Technologieinitiative (JTI), „Eurostars“) oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten.

Innovationspreis (modifiziert)

Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis einer EU-Institution (neu) erhalten.

Gewerbliches Schutzrecht (modifiziert)

Dem Unternehmen wurde in den letzten 24 Monaten ein gewerbliches Schutzrecht erteilt (z. B. Patent, Gebrauchsmuster, Topografien von Halbleitererzeugnissen, ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel oder andere Produkte, Sortenschutzrecht, Software-Copyright) und der Zweck der Kreditaufnahme ist, die Nutzung des Schutzrechts direkt oder indirekt zu ermöglichen.

Markteintritt (neu)

Das Unternehmen benötigt eine Finanzierung, um in einen neuen Markt einzutreten (sachlich oder räumlich). Ausgehend vom Businessplan muss die Finanzierung mehr als 50 % seines durchschnittlichen Jahresumsatzes in den vorangegangenen fünf Jahren betragen. Der Kredit aus dem KfW-Unternehmerkredit Plus darf maximal 80 % des gesamten Fremdfinanzierungsbedarfs abdecken, mindestens 20 % müssen von einem unabhängigen Investor (z. B. Hausbank) stammen.

Quelle: KfW

Eurostars mit 50 % Erfolgsquote


Das für Eurostars zuständige Bundesforschungsministerium stellt seit 2014 mehr Mittel zur Verfügung. Die Erfolgsquote für Antragsteller beträgt seitdem etwa 25 %, zum vergangenen Stichtag waren es sogar knapp 50  %. Eurostars ist ein Förderprogramm für forschende KMU, die gemeinsam mit mindestens einem Partner aus einem weiteren Eurostars-Land Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen möchten. Ziel ist die Entwicklung eines innovativen Produktes, Verfahrens oder einer Dienstleistung.

Am 18. Februar 2016 findet der bereits fünfte Stichtag zur Antragseinreichung von Eurostars 2 statt. Der sechste Stichtag ist der 15. September 2016. Die Teilnahme deutscher Antragsteller ist ungebrochen hoch.

Zu geringe Mittel im KMU-Instrument führen zu sehr geringen Erfolgsquoten

Zum 17. September 2015 wurden insgesamt 960 Anträge für die Phase 2 eingereicht und 945 Anträge evaluiert. Die Europäische Kommission hat von den 373 Anträgen, welche die Mindestpunktzahl erreicht haben, 33 Anträge (Erfolgsquote 3,5 %) mit 38 teilnehmenden Einrichtungen aus 13 Ländern für eine Förderung bis zu 2,5 Mio. Euro (im Gesundheitsbereich 5 Mio. Euro) für die Durchführung von Innovationsaktivitäten ausgewählt, davon sind zehn Teilnehmer aus Italien, neun aus Spanien, drei aus Ungarn und Großbritannien, jeweils zwei aus Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Irland sowie jeweils ein Teilnehmer aus Belgien, Finnland, Frankreich, Irland, Österreich und Polen. Die beiden deutschen KMU haben für Projektideen im Verkehrsbereich den Zuschlag erhalten.

Quelle: NKS KMU

KfW beteiligt sich an Konsortialkrediten bis zu 100 Mio. €


Die Bundesregierung erweitert ihr Finanzierungsangebot an Wirtschaftsunternehmen, die ihre Produktion umweltgerechter gestalten wollen. Im Auftrag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel kann die bundeseigene Förderbank KfW große Umweltvorhaben künftig auch im Rahmen eines Bankenkonsortiums finanzieren. Der „Konsortialkredit Energie und Umwelt“ führt das Angebot der „Finanzierungsinitiative Energiewende“ unter neuem Namen fort, ergänzt um Umweltschutzvorhaben.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Mit dem neuen Angebot wird eine Lücke für umweltpolitisch sinnvolle Großprojekte geschlossen, die eine langfristige und großvolumige Finanzierung benötigen. Das gibt den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit und kommt der Umwelt, dem Klima und dem schonenden Umgang mit unseren endlichen Ressourcen zugute.“

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: „Energiepolitische Großprojekte amortisieren sich häufiger erst nach längerer Zeit. Eine stabile, gesicherte Finanzierung ist dafür essenziell. Der neue KfW-‚Konsortialkredit Energie und Umwelt‘ ermöglicht die hierfür benötigten längerfristigen Finanzierungen zu vertretbaren Konditionen. Das gibt den Unternehmen Finanzierungssicherheit.“

Der Konsortialkredit Energie und Umwelt sichert die langfristige, über die üblichen 7 bis 10 Jahre Laufzeit hinausgehende Gesamtfinanzierung von Großvorhaben. Für die Unternehmen bedeutet dies finanzielle Sicherheit, d. h. für ihre Investition bestehen keine Zinsrisiken und kein Risiko einer fehlenden Anschlussfinanzierung.

Der „Konsortialkredit Energie und Umwelt“ setzt das bisherige Kreditangebot „Finanzierungsinitiative Energiewende“ unter neuem Namen fort. Es können auch weiterhin Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Ausbau und zur Nutzung der erneuerbaren Energien, Innovationsvorhaben zur Energieeinsparung, -erzeugung, -speicherung und -übertragung finanziert werden. Das Angebot gilt künftig aber auch für Vorhaben im Bereich Umwelt-, Klima– und Ressourcenschutz, wie etwa neue oder verbesserte Produktionsanlagen, die in der Produktion zu einer Material- und Energieeinsparung führen.

Die KfW beteiligt sich im Rahmen einer gemeinsamen (Konsortial-) Finanzierung mit anderen Banken durch einen Direktkredit mit bis zu 50 Prozent bis maximal 100 Millionen Euro. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Geschäftsbanken ihren Finanzierungsanteil zusätzlich über die KfW refinanzieren (Durchleitungskredit). Das Programm wird bis Mitte 2017 aufgelegt. Das Gesamtvolumen für Kredite beträgt voraussichtlich ca. 250 Millionen Euro pro Jahr.

Der KfW-„Konsortialkredit Energie und Umwelt“ richtet sich schwerpunktmäßig an größere Unternehmen. Auch Auslandsvorhaben deutscher Unternehmen und deren Töchter mit Sitz im Ausland können finanziert werden.

Weitere Informationen unter: www.kfw.de.

LfA fördert Kaufpreiszahlungen zwischen Kindern und Eltern


Angesichts des anstehenden Generationswechsels im bayerischen Mittelstand hat die LfA Förderbank Bayern die Förderung für Familienunternehmen verbessert. Vor allem Betriebsübergaben an die Folgegeneration werden erleichtert, da nun auch Kaufpreiszahlungen zwischen Kindern und Eltern bzw. Schwiegereltern förderfähig sind. Die Jungunternehmer können beim Kauf jetzt auf den äußerst günstigen Startkredit zugreifen: der Förderkredit zeichnet sich durch einen Zinssatz ab 1,00 Prozent aus, und das bei Laufzeiten und Zinsbindungen von bis zu 20 Jahren.

Die Neuerungen sehen unter anderem vor, dass der Kreis der Antragsberechtigten deutlich ausgeweitet wird; hierfür wird die Gewinngrenze, bis zu welcher Vorhaben gefördert werden können, um 30.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben. Zudem werden Betriebsübertragungen an die Folgegenerationen erleichtert, indem künftig auch Kaufpreiszahlungen zwischen Eltern/Schwiegereltern und Kindern förderfähig sind.

Darüber hinaus wird die Existenzgründerförderung erheblich ausgeweitet: Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen sind künftig auch dann im Startkredit förderfähig, wenn bereits eine selbständige Existenz besteht. Zudem wird das Programm für die Gründung von Nebenerwerbsbetrieben geöffnet, um so unternehmerisches Potential möglichst früh zu fördern. Ebenfalls erleichtert wird die Förderung von Verkehrsmitteln (z.B. Omnibusse, Taxen). Auch im Unternehmen genutzte Elektro- und Hybridfahrzeuge können nun über Förderkredite finanziert werden.

Aus dem Bayerischen Mittelstandskreditprogramm werden neben der Gründung selbständiger Existenzen in erster Linie die Rationalisierung, Modernisierung und Erweiterung von bestehenden Betrieben gefördert.

Quelle: LfA

EU investiert in nächsten zwei Jahren 16 Milliarden Euro in Forschung und Innovation


Die Europäische Kommission wird in den nächsten beiden Jahren im Rahmen von Horizont 2020 fast 16 Milliarden Euro in Forschung und Innovation investieren und will damit die Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Dies wurde am 13. Oktober 2015 in Brüssel bekannt gegeben.
Im Einklang mit den von Kommissar Moedas gesetzten strategischen Schwerpunkten soll sich Horizont 2020 durch seine Offenheit für Innovation, Wissenschaft und die Welt auszeichnen. Das neue Arbeitsprogramm 2016-17 sieht eine breite Palette von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, Ausschreibungen und anderer Maßnahmen wie die „Horizon-Preise“ vor, die Fördermöglichkeiten in nahezu 600 Themenbereichen bieten.

Mit dem Programm werden auch Querschnittsinitiativen unterstützt: die Modernisierung des verarbeitenden Gewerbes in der EU (1 Milliarde Euro), Technologien und Normen für automatisiertes Fahren (über 100 Millionen Euro), das Internet der Dinge (139 Millionen Euro) im Zusammenhang mit der Digitalisierung der EU-Wirtschaft, Industrie 2020 und Kreislaufwirtschaft (670 Millionen Euro) für den Aufbau starker und tragfähiger Volkswirtschaften sowie Intelligente und nachhaltige Städte (232 Millionen Euro), damit Umwelt, Verkehr, Energie und digitale Netze in urbanen Gebieten der EU besser miteinander vernetzt werden.

Mit dem neuen Programm soll auch die Wirkung der Horizont-2020-Förderung verbessert werden. Zunächst soll so sichergestellt werden, dass mehr Geld für innovative Unternehmen zur Verfügung steht. Dies wird durch neue Möglichkeiten zur Mobilisierung von Kapital erreicht, die vom Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) unterstützt werden. Zudem werden die Forschungs- und Innovationstätigkeiten von nahezu 2000 kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit über 740 Millionen Euro gefördert. Darüber hinaus sollen die Synergien mit anderen EU-Förderprogrammen verbessert werden.

Quelle: Europäische Kommission

KMU-innovativ: Materialforschung jetzt auch für den Mittelstand bis 1.000 Beschäftigte möglich


Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten.

Antragsberechtigt sind jetzt auch Mittelständische Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.

Gefördert werden themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Materialforschung, die auf Anwendungen in folgenden Themenfeldern ausgerichtet sind:

  1. Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
    (beispielsweise funktionale Beschichtungen, neue Wirk- und Hilfsstoffe, Verkapselung- und zielgerichteter Wirkstofftransport; verbesserte bzw. bioaktive Implantate, Marker- und Tracermaterialien; antimikrobielle und selbst­reinigende Materialien; Filtermaterialien)
  2. Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur
    (beispielsweise langlebige, recyclingfähige Baustoffe; funktionale Füllstoffe, Kleb- und Dichtstoffe; Wärmedämmung und Verglasung; schaltbare Fassaden; Wärmespeichermaterialien, sensorische Materialien; Zuschlagstoffe und Additive, Werkstoffe für den Leichtbau; Entwicklung selbstreparierender oder selbstreinigender Werkstoffe)
  3. Materialien für Information und Kommunikation
    (beispielsweise Materialien für die Sensorik, Aktorik bzw. Mess- und Regeltechnik; Materialien für die Aufbau- und Verbindungstechnik; plasmonische Materialien, strukturierte Materialien; Nanomaterialien und -systeme)
  4. Materialien für die Energietechnik
    (beispielsweise langlebige, korrosionsfeste und temperaturbeständigere Materialien; Materialien mit extremer Zyklenbeständigkeit; Hybridkonzepte; neue Batterie-Systeme auf der Basis von Metall-Luft oder Lithium-Schwefel Systemen; thermochemische und Latentwärme-Speicher; nanoskalige Carbon-Werkstoffe für Wasserstoffspeicher)
  5. Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
    (beispielsweise Erhöhung der Materialeffizienz; Entwicklung von Substituten; Nutzung von Sekundärrohstoffen und Prozessabfällen; Materialien für die additive Fertigung; Entwicklung gradierter und hybrider Werkstoffsysteme; Entwicklung selbstreparierender oder selbstreinigender Werkstoffe; Entwicklung und Optimierung von Leichtbauwerkstoffen; Entwicklung von Filter- und Membranmaterialien für die Luft- und Wasserreinigung; Katalysatoren und Adsorbentien für die Boden- und Grundwassersanierung; Katalysatoren zur Umwandlung von Lichtenergie in chemische Energie)
  6. Materialien für Mobilität und Transport
    (beispielsweise neue Materialien für effiziente Antriebstechnologien; Entwicklung und Recycling von Hybrid- und Faserverbundwerkstoffen; Fügetechnologien für Multimaterialsysteme; Werkstoffsysteme zur Rückgewinnung von Energie; bessere und neue Speicher für regenerative Energieträger)

Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie hier.

Quelle: BMBF

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