Schlagwort-Archiv: Mittelstand

Wirtschaftsministerium stärkt Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie Energiewende


Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Bundeshaushalts 2016 und den Etatentwurf zum Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) beschlossen. Der Entwurf sieht für das BMWi im kommenden Jahr Ausgaben von über 7,5 Mrd. € vor – eine Steigerung um rd. 2 % gegenüber 2015.

Bundesminister Gabriel: „Mit dem Haushaltsentwurf 2016 setzen wir den eingeschlagenen Weg konsequent fort. Wir stärken nachhaltig die Investitionen in wichtigen wirtschafts-, energie- und forschungspolitischen Vorhaben. Damit stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, erhalten und erweitern Arbeitsplätze in Deutschland und können erfolgreich die Energiewende gestalten.“

Den mit Abstand größten Anteil an den Ausgaben des BMWi bilden mit über 3 Mrd. € die Mittel für Forschung, Entwicklung und Innovation. Dazu gehört die Förderung des innovativen Mittelstandes durch das technologieoffene Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), welches mit knapp 540 Mio. € das vom Volumen her betrachtet wichtigste auf Innovation ausgerichtete Förderprogramm des BMWi bleibt.

Der zweite Schwerpunkt des Haushaltsentwurfs 2016 ist die weitere Umsetzung der Energiewende mit den Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) und die Förderung in den Bereichen Energieforschung, Energieeffizienz, Förderung erneuerbarer Energien und Energetische Gebäudesanierung mit rund 1 Mrd. €. Neben den Ansätzen im BMWi-Haushalt steht ein weiterer substantieller Betrag von rund 300 Mio. € im Investitonspaket im Einzelplan 60 des Bundesministeriums der Finanzen zur Verfügung. Weitere 1,6 Mrd. € sind im Energie- und Klimafonds (EKF) veranschlagt. Insgesamt stehen dem BMWi für die Gestaltung der Energiewende damit knapp 3 Mrd. € zur Verfügung.

Hier eine inhaltliche und tabellarische Zusammenfassung des BMWi-Etats für 2016 .

Quelle: BMWi

ZIM-Programm: Ab sofort können neue Anträge gestellt werden


Seit dem 15. Mai 2015 ist es möglich, neue Anträge im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zu stellen. Grundlage ist die neue ZIM-Richtlinie. In Kürze, wenn die Bestellung der Projektträger abgeschlossen ist, werden die dann gültigen Adressen für die Antragsstellung veröffentlicht.

Anträge können bis zur endgültigen Bestellung der Projektträger direkt an das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Referat VIC5 (ZIM)
Scharnhorststr. 34 – 37
10115 Berlin

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen am Laufenden.

Quelle: zim-bmwi.de

PWC: Kein Förderantrag ohne externe Unterstützung


Deutsche Mittelständler fordern schnellere Wege zu Fördermitteln für Forschung & Entwicklung (F&E). Dies ist das Ergebnis einer Umfrage der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC unter knapp 700 deutschen Mittelständlern. So kritisieren 74 Prozent der befragten Unternehmen, dass der Zeitraum zwischen Antragstellung und Bewilligung der Vorhaben oft zu lang ist. Um die hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung aufzubringen, ist der deutsche Mittelstand jedoch stark auf Fördermittel angewiesen. Mit 92 Prozent haben nahezu alle befragten Unternehmen in den vergangenen drei Jahren Fördermittel für ihre Forschung und Entwicklung (F&E) beantragt; knapp drei Viertel der Firmen (73 Prozent) haben sogar fünf oder mehr Anträge gestellt.

„Unternehmen müssen häufig noch viel zu lange auf die Bewilligung ihrer Förderanträge warten. Die daraus resultierende fehlende Planungssicherheit ist nach wie vor ein großes Innovationshemmnis für viele Unternehmen, die solche Vorhaben teuer vorfinanzieren müssen“, sagt Peter Bartels, Vorstand und Leiter des Bereichs Familienunternehmen und Mittelstand bei PwC.

Erfolgsfaktor Beratung

Mittelstand will Investitionen in F&E weiter erhöhen

Wie die Umfrage weiter ergab, investierten die befragten mittelständischen Unternehmen im Schnitt 15 Prozent ihres Gesamtumsatzes in F&E. Dieser vergleichsweise hohe Anteil wird perspektivisch noch zunehmen: 59 Prozent der Entscheider mittelständischer Unternehmen erwarten eine Steigerung ihrer Forschungs- und Entwicklungsausgaben in den nächsten zwei Jahren.

„Viele deutsche Mittelständler sind Weltmarktführer in ihren Nischen. Um diese Position zu verteidigen und ihren wirtschaftlichen Erfolg auch in Zukunft zu sichern, müssen sie innovativ sein. Besonders mittelständische Industrieunternehmen investieren deshalb kräftig in Forschung und Entwicklung. Das können sie oft aber nur, weil sie dabei auf Fördermittel zurückgreifen„, sagt Bartels.

Der hohe Zeit- und Ressourceneinsatz lohnt sich

Erfreulich für den deutschen Mittelstand: In den allermeisten Fällen lohnt sich der hohe Aufwand für den Bewerbungsprozess. 97 Prozent der Unternehmen gaben an, dass sich der hohe Zeit- und Ressourceneinsatz für die Fördermittelanträge zumindest teilweise rentiert hat. Knapp die Hälfte der Unternehmen (48 Prozent) berichtet, dass zwischen 50 und 75 Prozent ihrer Fördermittelanträge bewilligt wurden. Auch finanziell waren die meisten Unternehmen bei ihren Anträgen erstaunlich erfolgreich: Die Höhe der Fördergelder entsprach für die große Mehrheit der Mittelständler (80 Prozent) meist der beantragten Summe.

„Viele Unternehmen sagen, dass sich der Antrag gelohnt hat – ganz unabhängig davon, ob er bewilligt wurde oder nicht. Denn die Unternehmen profitieren auch von der Erfahrung: Durch das Verfahren erwerben sie wichtiges Wissen, das ihnen bei Folgeprojekten hilft. Die hohen Erfolgsquoten sind auch eine gute Nachricht für den Standort Deutschland, der dringend darauf angewiesen ist, dass die Fördermittel für Forschung und Entwicklung auch tatsächlich beim Mittelstand ankommen“, kommentiert Bartels.

Kein Antrag ohne externe Unterstützung

Die Befragung belegt weiterhin: Kaum eine Firma stellt den Antrag im Alleingang. 94 Prozent der Unternehmen nehmen dafür externe Unterstützung in Anspruch. Die Mehrheit wendet sich mit ihren Fragen an die Industrie- und Handelskammern (61 Prozent) und/oder an externe Unternehmensberater (46 Prozent). Die befragten Unternehmen empfinden die externe Beratung als notwendig, um sich einen besseren Überblick über die Fördermöglichkeiten zu verschaffen (36 Prozent), die hohe Komplexität der Fördermöglichkeiten zu durchschauen (34 Prozent) sowie die Planungs- und Entscheidungssicherheit zu erhöhen (29 Prozent).

Quelle: PWC

Bayerischer Innovationsgutschein 2015: Jetzt in drei Varianten


Sie haben ein kleines Unternehmen oder einen Handwerksbetrieb mit Sitz in Bayern? Sie wollen eine innovative Idee verwirklichen und daraus etwas Großes machen?

Sie können sich aber weder eigenes Personal für Entwicklung und Forschung noch externe Dienstleistungen z.B. Konstruktionsleistungen, Prototypenbau oder Studien und Konzepte zur Fertigungstechnik leisten?

Genau hier hilft der Freistaat Bayern mit seinem Programm „Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe“. Mit dem Innovationsgutschein können sie aus Ihrer Idee heraus neue oder verbesserte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen planen, entwickeln und umsetzen.

  • Mit dem Innovationsgutschein 1 soll die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistung im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen unterstützt werden.
  • Mit dem Innovationsgutschein 2 sollen darüber hinaus finanzintensivere und damit für das betreffende Unternehmen wirtschaftlich riskantere innovative Projekte mit einem externen Auftragsvolumen von mindestens 25.000 € ermöglicht werden.
  • Der Innovationsgutschein 3 eröffnet die Möglichkeit, nach Nutzung von Innovationsgutschein 1 und 2 erfolgreiche Projekte mit einem höheren Finanzbedarf fortzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung benötigen. Er soll insbesondere auch an andere Förderprogramme wie z. B. das Bayerische Technologieförderungsprogramm (BayTP) oder das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) heranführen.Hier finden Sie die aktuellen Programm-Richtlinien.

Für weitere Informationen oder Fragen senden Sie uns bitte eine kurze Anfrage.

Quelle: Innovationsgutschein Bayern

LFA UND EIF WOLLEN ÜBER EINE HALBE MILLIARDE EURO AN INVESTITIONEN MOBILISIEREN


Die LfA Förderbank Bayern und der Europäische Investitionsfonds (EIF) bauen ihre Zusammenarbeit für mehr Wachstum in Bayerns Wirtschaft auf zwei Gebieten aus:

  1. Zur Aktivierung von mehr Wagniskapital für Start-Ups gibt die LfA nun insgesamt 75 Mio. Euro in einen Dachfonds des EIF. Der Dachfonds soll mit Hilfe von EU-Mitteln und privaten Fonds 375 Mio. Euro an Investitionen in bayerische High-Tech-Gründungen anstoßen.
  2. Zur Öffnung des Fremdkapitalzugangs für Mittelständler baut die LfA weiter eine Ausfallgarantie des EIF in ihre Förderkredite ein; damit sollen 1.200 Betriebe neue Kredite in Höhe von 150 Mio. Euro für mehr Investitionen, Betriebsmittel und Ausbildungsmaßnahmen erhalten.
  3. In Summe beider Initiativen wollen LfA und EIF 525 Mio. Euro an Investitionen mobilisieren.

„Mit dieser Doppelstrategie begegnen wir dem Mangel an Wagniskapital für junge High-Tech-Firmen genauso wie den Problemen kleinerer Mittelständler beim Kreditzugang. Im Bereich Wagniskapital für Start-Ups haben wir dem Dachfonds des EIF schon bisher Mittel zur Verfügung gestellt und dadurch Eigenkapital-Investitionen in fünffacher Höhe der eingesetzten Gelder aktiviert – damit fließen unsere Mittel mit einem Hebel von fünf nach Bayern zurück“, erklärt LfA-Vorstandschef Dr. Otto Beierl bei der Vertragsunterzeichnung in Anwesenheit von Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner und Werner Hoyer, dem Präsidenten der Europäischen Investitionsbank.

Neben dem Zugriff auf mehr Eigenkapital ist auch der offene Fremdkapitalzugang ein wichtiger Finanzierungsbaustein für den Mittelstand, so EIF Generalsekretärin Maria Leander: „Unsere Kreditausfallgarantie im Rahmen des COSME-Programms sorgt bei Mittelständlern ohne große Sicherheitenpolster für einen offenen Zugang zu frischem Geld. Ich freue mich deshalb sehr, die erste COSME-Vereinbarung in Deutschland sowie die Aufstockung der gemeinsame Eigenkapitalhilfe zu unterzeichnen. Die LfA ist ein langfristiger Partner des EIF und ich bin sicher, dass wir mit beiden neuen Vereinbarungen kleine und mittlere Unternehmen unterstützen und Wachstum sowie Innovation in Bayern fördern.“

Über die Garantie des EIF im COSME-Programm:

Das COSME-Programm läuft von 2014 bis 2020 und verfügt über einen Gesamthaushalt von rd. 2,3 Mrd. Euro. Die Finanzinstrumente von COSME – Garantiefazilität und Risikokapitalfazilität – erleichtern kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Darlehen und Beteiligungskapital. Mit den Garantien können bspw. Darlehen in Fällen besichert werden, in denen der Unternehmer nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt oder die Bank kein Darlehen vergibt. Auch die LfA Förderbank Bayern nutzt das COSME-Programm. Die Haftungsfreistellungen „HaftungPlus“ in Universalkredit und Ausbilderkredit werden ermöglicht durch die Kreditgarantiefazilität des COSME-Programms der Europäischen Union.

Info EIF: http://www.eif.org, http://www.access2finance.eu

Quelle: LfA

KfW senkt Zinsen – viele Programme beginnen bei 1 %


Ab dem 13.01.2015 gelten für folgende Förderprodukte der KfW neue Zinskonditionen:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Gründerkredit – Universell (073, 074, 075, 076)
  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047)
  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)

Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Innovationsprogramm (181, 191)
  • Beteiligungskapital für Gründer und Mittelstand
  • ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • BMUB-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)

Das aktuelle Konditionentableau für alle gewerblichen Produkte erhalten Sie unter dem folgenden Link: aktuelle Konditionen

Quelle: KfW

ZIM 2015 – höheres Budget und neue Regeln


Das populäre ZIM Programm wird in einigen Aspekten erneuert, den Entwurf der Richtlinie finden Sie hier. Die grundsätzliche Ausrichtung und Struktur des Programms bleiben erhalten.

Die neue ZIM-Richtlinie tritt erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, die an die Neuausschreibung der Projektträgerschaft geknüpft ist. Die Bestellung der Projektträger erfolgt voraussichtlich noch im ersten Quartal 2015; dann können neue Projektanträge eingereicht werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sieht ab 2015 eine Erhöhung des Budgets für das ZIM um 30 Mio. Euro vor, damit möglichst viele anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte von antragstellenden Unternehmen gefördert werden können.

Sobald die neuen Antragsformulare verfügbar sind informieren wir Sie umgehend.

Quelle: BMWi, ZIM

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