Schlagwort-Archiv: Nachfolger

LfA fördert Kaufpreiszahlungen zwischen Kindern und Eltern


Angesichts des anstehenden Generationswechsels im bayerischen Mittelstand hat die LfA Förderbank Bayern die Förderung für Familienunternehmen verbessert. Vor allem Betriebsübergaben an die Folgegeneration werden erleichtert, da nun auch Kaufpreiszahlungen zwischen Kindern und Eltern bzw. Schwiegereltern förderfähig sind. Die Jungunternehmer können beim Kauf jetzt auf den äußerst günstigen Startkredit zugreifen: der Förderkredit zeichnet sich durch einen Zinssatz ab 1,00 Prozent aus, und das bei Laufzeiten und Zinsbindungen von bis zu 20 Jahren.

Die Neuerungen sehen unter anderem vor, dass der Kreis der Antragsberechtigten deutlich ausgeweitet wird; hierfür wird die Gewinngrenze, bis zu welcher Vorhaben gefördert werden können, um 30.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben. Zudem werden Betriebsübertragungen an die Folgegenerationen erleichtert, indem künftig auch Kaufpreiszahlungen zwischen Eltern/Schwiegereltern und Kindern förderfähig sind.

Darüber hinaus wird die Existenzgründerförderung erheblich ausgeweitet: Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen sind künftig auch dann im Startkredit förderfähig, wenn bereits eine selbständige Existenz besteht. Zudem wird das Programm für die Gründung von Nebenerwerbsbetrieben geöffnet, um so unternehmerisches Potential möglichst früh zu fördern. Ebenfalls erleichtert wird die Förderung von Verkehrsmitteln (z.B. Omnibusse, Taxen). Auch im Unternehmen genutzte Elektro- und Hybridfahrzeuge können nun über Förderkredite finanziert werden.

Aus dem Bayerischen Mittelstandskreditprogramm werden neben der Gründung selbständiger Existenzen in erster Linie die Rationalisierung, Modernisierung und Erweiterung von bestehenden Betrieben gefördert.

Quelle: LfA

KfW legt neues Beteiligungsprogramm für Wachstum, Innovation und Nachfolge (WIN) auf


FÖRDERZIEL

Die KfW stellt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland Beteiligungskapital zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs für die Realisierung von Wachstums-, Innovationsvorhaben und Nachfolgeregelungen zur Verfügung. Die Beteiligung der KfW erfolgt stets zusammen mit einem weiteren Beteiligungsgeber (Leadinvestor).

WER KANN ANTRÄGE STELLEN?

Das Programm richtet sich an etablierte Kapitalgesellschaften, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 10 Jahren am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit), in der Regel einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro und ein nachhaltig ausgeglichenes Betriebsergebnis aufweisen.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
  • Börsennotierte Unternehmen
  • Unternehmen die bereits über ein haftungsfreigestelltes Förderprogramm der KfW finanziert sind.
  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten. Vertiefende Informationen finden Sie im KfW-Merkblatt „Unternehmen in Schwierigkeiten“, Bestellnummer 600 000 0193.
  • Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben.
  • Eine reine Ablösung bisheriger Finanzinvestoren (sog. Secondary Transaktionen).
  • Eine Kofinanzierung von Leadinvestoren, die zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung bereits an dem KMU beteiligt sind.
  • Eine Kofinanzierung von Leadinvestoren mit mehrheitlich öffentlichen Gesellschaftern sowie Beteiligungskapitalgebern, deren Beteiligung einen Beihilfewert hat.
  • Finanzierungen bei denen der Leadinvestor unter Einbeziehung der KfW-Beteiligung 50 % oder mehr der Unternehmensanteile bzw. der Stimmrechte hält.

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Die Beteiligung dient der Deckung des Finanzierungsbedarfs eines Unternehmens für die Realisierung von Wachstums-, Innovationsvorhaben oder Nachfolgeregelungen

  • Eine Mitfinanzierung im Rahmen einer Nachfolgeregelung / Unternehmensübernahme (z. B. MBO oder MBI) oder eines Gesellschafterwechsels ist in der Regel nur unter folgenden Einschränkungen möglich: a) Verbindung mit einer Wachstums- und/oder Innovationsfinanzierung, b) Überwiegender Anteil der bereitgestellten Mittel zur Stärkung der Eigenmittelbasis verbleiben im Unternehmen und c) Nachweis einer nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit.

BETEILIGUNG

  • Wesentliche Beteiligungsvoraussetzung ist, dass sich ein privater Leadinvestor parallel zur KfW an dem KMU beteiligt. Die KfW geht dabei Beteiligungen in Höhe von bis zu 50 % des Gesamtbeteiligungsbetrages und grundsätzlich zu wirtschaftlich gleichen Konditionen („pari passu„) wie der jeweilige Leadinvestor ein, wobei die „wirtschaftliche Gleichheit“ von der KfW zu prüfen ist. Die KfW und der Leadinvestor bzw. dessen Management-Gesellschaft schließen einen Kooperationsvertrag ab, der die Einzelheiten der Investitionen regelt. In der Regel beteiligt sich die KfW nicht an der Geschäftsführung des KMU.
  • Die Beteiligungsform der KfW richtet sich vorrangig nach der Beteiligungsform des Leadinvestors.
  • Innerhalb des Höchstbetrages kann die KfW unter anderem offene Beteiligungen, stille Beteiligungen, Gesellschafterdarlehen sowie auch Kombinationen verschiedener Beteiligungsformen eingehen. Über die Zusammensetzung der Beteiligungsformen und der Beteiligungskonditionen wird jeweils im Einzelfall entschieden.
  • Der Eigenanteil der Beteiligungsgesellschaft in Höhe von mindestens 50 % des Gesamtbeteiligungsbetrages darf nicht mit Hilfe von öffentlichen Mitteln rückgarantiert werden.

KREDITBETRAG

Die maximale Investitionshöhe der KfW ist für ein KMU auf 5 Mio. Euro begrenzt. Im Rahmen dieses Höchstbetrages können mehrere Finanzierungsrunden begleitet werden. Der Mindestbetrag liegt in der Regel bei 500.000 Euro.

LAUFZEIT

Die Dauer der Beteiligung der KfW richtet sich grundsätzlich nach der Laufzeit der Beteiligung des Leadinvestors.

BEREITSTELLUNG

  • Die Auszahlungen der KfW erfolgen grundsätzlich in anteilig gleicher Höhe und zum gleichen Zeitpunkt wie die Auszahlungen des Leadinvestors.
  • Vor Auszahlung muss die Gesamtfinanzierung der Finanzierungsrunde gesichert sein.

WER KANN ALS LEADINVESTOR AUFTRETEN?

  • Natürliche und juristische Personen, die Unternehmen Beteiligungskapital zur Verfügung stellen.
  • Die KfW prüft die Zulassung als Leadinvestor.

Das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung unterstützt bei der Erstellung des Konzeptes und der Anträge.

Quelle: KfW

KfW strukturiert Gründungsfinanzierung neu: aus dem Startgeld wird der der KfW-Gründerkredit


Zum 1. April dieses Jahres strukturiert die KfW ihre Gründungsfinanzierung neu. Die wichtigsten Änderungen:

  • In der StartGeld-Variante des neuen KfW-Gründerkredits verdoppelt sich der Kredithöchstbetrag auf 100.000 Euro. Zusätzlich erhält die Hausbank eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent. 

  • Im neuen KfW-Gründerkredit gibt es die Variante „Universell“ mit einem Kredithöchstbetrag von zehn Millionen Euro pro Vorhaben (ohne Haftungsfreistellung).

Das Besondere: Ein Gründer kann die StartGeld-Variante zweimal beantragen, sofern der kumulierte Zusagebetrag 100.000 Euro nicht übersteigt. Innerhalb dieses Rahmens können auch Betriebsmittel mit maximal insgesamt 30.000 Euro finanziert werden. Auf diese Weise gewinnen Gründer nach erfolgter Unternehmensgründung zusätzliche finanzielle Flexibilität. Mehr zum Thema robuste Gründungsfinanzierung in der Präsentation:


Beide Programmvarianten im KfW-Gründerkredit können von Existenzgründern, Freiberuflern und kleinen Unternehmen bis zu drei Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit beantragt werden.

Nutzen Sie die immer noch günstigen Konditionen für eine langfristige robuste Finanzierung. Die Förderberatung durch Haimerl Consulting unterstützt Sie wirkungsvoll.

Quelle: KfW


KfW strukturiert Unternehmerkredit neu – KMU erhalten Nachrangkapital


Kleine und mittlere Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Eigenkapitalbasis als Voraussetzung für den Zugang zu Finanzierungen zu erhöhen. Über die Innenfinanzierung ist das nur beschränkt möglich.

Eine attraktive Möglichkeit ist der neue Unternehmerkredit der KfW. Ab 1. April 2011 erhalten KMU für Investitionen ein nicht zu besicherndes Nachrangdarlehen bis zu 1 Mio. EUR. Das Nachrangdarlehen ist wirtschaftliches Eigenkapital und erhöht damit die für das Rating maßgebliche Eigenkapitalquote. Dadurch erhalten auch Unternehmen eine Finanzierung, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen.

In der nachfolgenden Unterlage habe ich die wesentlichen Eckdaten zusammengefasst:

Die Vorteile des neuen KfW-Unternehmerkredits auf einen Blick:

  • Verbilligte Konditionen für KMU
  • Sichere Kalkulation: Grundlage durch langfristige Zinsbindung
  • Bis zu 100 % Finanzierung für Investitionen
  • Tilgungsfreie Anlaufzeiten von 2 bzw. 7 Jahren
  • Das durchleitende Kreditinstitut wird von der Haftung für die Nachrangtranche freigestellt
  • Sie stellen für die Nachrangtranche keine Sicherheiten
  • Eigenkapitalähnliche Funktion durch Nachrangtranche
  • Kombination mit anderen Finanzierungsmittel ist möglich

Bei Fragen nehmen Sie einfach Kontakt auf!


%d Bloggern gefällt das: