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Digitalbonus – Bayern bezuschusst IT-Maßnahmen


Der Freistaat startet das einzigartige Förderprogramm DIGITALBONUS. Bayern bestätigt damit erneut seine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung der mittelständischen Wirtschaft. Das Förderprogramm umfasst 80 Millionen Euro und läuft ca. vier Jahren.

Wirtschaftsministerin Ilse Aigner: „Die Zukunft liegt auch für kleine und mittelständische Unternehmen in der Digitalisierung, denn der Geschäftserfolg von Unternehmen steigt mit dem Digitalisierungsgrad. Andererseits stellen die mit der Digitalisierung verbundenen Investitionen gerade diese Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Mit dem DIGITALBONUS unterstützen wir insbesondere kleine und mittlere Unternehmen beim Wandel hin zur Digitalisierung ihres Geschäftsmodells. Digital werden sie sich auch in Zukunft erfolgreich im internationalen Wettbewerb behaupten können!“

Die drei Varianten des Förderprogramms:

  • DITGITALBONUS STANDARD: Zuschuss von bis zu 10.000 Euro für Digitalisierungsmaßnahmen und IT-Sicherheit.
  • DIGITALBONUS PLUS: Für Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt kann eine Unterstützung von bis zu 50.000 Euro gewährt werden.
  • DIGITALKREDIT: Die LfA Förderbank Bayern bietet zinsverbilligte Darlehen in einer Höhe von bis zu 2 Millionen Euro an, die mit dem DIGITALBONUS kombiniert werden können.

Ministerin Aigner: „Durch die verschiedenen Varianten und Kombinationsmöglichkeiten von Zuschuss und Darlehen können wir passgenau sowohl kleinere Vorhaben etwa im Handwerk als auch ambitionierte Industrie 4.0-Projekte unterstützen.“

Quelle: CSU

Obergrenze für INVEST wird auf T€ 500 verdoppelt


Durch „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ soll mehr privates Wagniskapital in Deutschland mobilisiert werden und der Zugang von Start-ups zu Wagniskapital verbessert werden. Die jetzt vorliegende Evaluation des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) bestätigt eindrucksvoll, dass die gesteckten Ziele bereits drei Jahre nach Maßnahmenbeginn erreicht werden.

Parlamentarische Staatssekretärin Brigitte Zypries dazu: „INVEST bringt innovative Start-ups und private Investoren zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Programm hat dabei einen beachtlichen Hebel: Für jeden Euro, der an Zuschuss gezahlt wird, werden im Durchschnitt 1,50 Euro vom Investor zusätzlich in ein Unternehmen investiert. Mehr als die Hälfte der so durch INVEST geförderten Startups beginnen deshalb zusätzliche Innovationsprojekte und stellen zusätzliche Mitarbeiter ein. Ein Fünftel der Investoren, die von INVEST profitieren, beteiligt sich zum ersten Mal an einem Unternehmen. Diese Investoren unterstützen die Unternehmen häufig auch zusätzlich über das rein Finanzielle hinaus, indem sie zum Beispiel als Ratgeber zur Verfügung stehen. Es freut mich außerdem, dass INVEST von allen Beteiligten als ein unbürokratisches und effizientes Programm empfunden wird. Das sind große Erfolge für diese noch junge Initiative.“

Mit „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium seit Mai 2013 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Privatinvestoren erhalten für ihren Anteilserwerb einen steuerfreien Erwerbszuschuss in Höhe von 20 % der Investitionssumme. Seit dem Start des Programms im Mai 2013 wurden über 2.200 Zuschüsse mit einem Volumen von fast 35 Millionen Euro gewährt und rund 175 Millionen Euro Wagniskapital für Start-ups bezuschusst. Das Programm soll in den kommenden Monaten weiter ausgebaut werden und unter den Investoren mehr Bekanntheit erlangen.

Staatssekretär Machnig: „Bereits im Herbst diesen Jahres werden wir INVEST weiter ausbauen. Wir werden insbesondere die Obergrenze der förderfähigen Investitionssumme auf 500.000 Euro verdoppeln und eine Kompensation für die Besteuerung der Veräußerungsgewinne einführen.“

Unterstützung zu INVEST finden Sie hier.

Quelle: BMWi

15,8 Mrd. € – Rekord bei FuE-Ausgaben des Bundes


In Deutschland sind erstmals mehr als 600.000 Menschen in Forschung und Entwicklung (FuE) tätig. Allein zwischen 2005 und 2014 hat die Zahl neuer FuE-Arbeitsplätze um fast ein Drittel zugenommen. Dies geht aus dem Bundesbericht Forschung und Innovation 2016 hervor, den das Bundeskabinett Mitte Mai 2016 beschlossen hat.
Niemals zuvor wurde demnach in Deutschland so viel in Forschung und Entwicklung investiert wie heute. Staat, Wirtschaft und Wissenschaft haben ihre Ausgaben für FuE in Deutschland in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert. 2014 erreichten sie den Rekordwert von fast 84 Milliarden Euro. Gut zwei Drittel davon investiert die Wirtschaft, mit 57 Milliarden Euro im Jahr 2014 haben ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung einen neuen Höchststand erreicht. Auch die Bundesregierung setzt finanzielle Prioritäten für Forschung und Innovation. Die Bundesausgaben für FuE beliefen sich im Jahr 2014 auf 14,2 Milliarden Euro. Zum Vergleich: 2005 waren es neun Milliarden Euro, der Zuwachs seitdem beträgt rund 60 Prozent. Im Jahr 2016 belaufen sich die FuE-Ausgaben gemäß den Haushaltsplanungen auf den Rekordwert von 15,8 Milliarden Euro.
30 Prozent aller FuE-Ausgaben in der Europäischen Union tätigt Deutschland; fünf der zehn innovativsten Unternehmen Europas kommen aus Deutschland. Deutschland ist damit das Schwergewicht bei Forschung und Entwicklung in der EU. Auch weltweit gehört Deutschland zu den Innovationsführern. Dies belegt zum Beispiel der neue Spitzenwert bei der Exzellenzrate wissenschaftlicher Publikationen: Jede sechste wissenschaftliche Veröffentlichung aus Deutschland ge-hört zu den international am häufigsten zitierten Arbeiten. Auch beim Export forschungsintensiver Waren konnte sich Deutschland steigern und befindet sich weltweit wieder an zweiter Stelle vor den USA und hinter China.
Der alle zwei Jahre erscheinende Bundesbericht Forschung und Innovation stellt die Prioritäten, Ziele und Strukturen der Forschungs- und Innovationspolitik Deutschlands dar und stellt das deutsche Forschungs- und Innovationssystem auch in den internationalen Kontext.

Quelle: BMBF

Fast Track to Innovation – viel Interesse aber zu wenig Mittel


Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse des dritten Stichtags (1. Dezember 2015) von Fast Track to Innovation (FTI) veröffentlicht. Insgesamt wurden 403 Anträge eingereicht und 395 Anträge mit 1706 Teilnehmern evaluiert, darunter 28 Anträge mit Beteiligung von 194 deutschen Partnern. Für die Förderung sind 15 Anträge mit 68 teilnehmenden Einrichtungen ausgewählt worden; dies entspricht einer Erfolgsquote von 3,8 %. Von den insgesamt 68 erfolgreichen Teilnehmern kommen 13 aus Italien, 12 aus Spanien, jeweils neun aus dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden, fünf aus Frankreich und vier aus Deutschland. Die Gesamtförderung für die dritte Ausschreibungsrunde beläuft sich auf 30,5 Millionen Euro, davon sind 1,87 Millionen Euro für deutsche Einrichtungen (0,74 Millionen Euro für deutsche KMU) vorgesehen. Die vier deutschen Teilnehmer (davon zwei KMU) wirken in vier Projekten mit.

FTI

 

 

 

 

 

 

 

 

Die nächsten Stichtage sind am 15. März und am 1. Juni 2016.

Zum Hintergrund: FTI verfolgt die Zielsetzung, bahnbrechende technologische oder dienstleistungsbezogene Innovationen mit einem interdisziplinären und transsektoralen Ansatz zeitnah in marktreife Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle umzusetzen. Das Projektthema kann im Rahmen der Programmbereiche „Grundlegende und Industrielle Technologien“ und „Gesellschaftliche Herausforderungen“ von Horizont 2020 frei gewählt werden (bottom-up). Analog zum Technology Readiness Level (TRL) 6 muss zu Projektbeginn die Demonstration unter Einsatzbedingungen möglich sein, also ein Demonstrator funktionieren. Im Vordergrund der Bewertung steht das Marktpotenzial der Projektidee. Ein weiteres Kriterium ist, dass die Lösung innerhalb von drei Jahren nach Projektstart auf den Markt gebracht werden kann.

Quelle: EU

 

PV-Batteriespeicher werden mit 30 Mio. € gefördert


 Am 1. März startet das neue Programm zur Förderung von PV-Batteriespeichern. Mit 30 Mio. Euro bis Ende 2018 werden so Investitionen in Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer PV-Anlage installiert und an das elektrische Netz angeschlossen werden, gefördert. Ziel ist, die Systemdienlichkeit zu stärken und Kostenreduktionen bei den Speichertechnologien stärker abzubilden. So fördert und fordert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die stärkere Systemverantwortung der Erneuerbaren Energien sowie eine systemdienliche Speicherentwicklung bei der Industrie. Das bereits in der Vergangenheit erfolgreiche Förderprogramm wird somit neu ausgerichtet und zukunftsfähig.

Um Netze zu entlasten und höhere Standards bei Batteriespeichern zu setzen, dürfen geförderte Anlagen künftig lediglich die Hälfte der Spitzenleistung einer PV-Anlage ins Netz speisen, der Rest kann in der Batterie zwischengespeichert werden. Die Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Tilgungszuschüssen für Kredite und wird an die Kostenreduktionen bei den Batteriesystemen angepasst. Das BMWi wird die Entwicklung von Batteriespeichersystemen weiter beobachten und das Speicher-Monitoring über die Laufzeit des neuen Programms hinaus fortführen.

Im Rahmen des ausgelaufenen Programms hatte die KfW ein Förderbudget von ca. 60 Mio. Euro für ca. 19.000 Zusagen ausgeschüttet und damit Investitionen in Höhe von ca. 450 Mio. Euro angestoßen.

Nähere Informationen finden Sie unter: http://www.speichermonitoring.de undhier (PDF: 60 KB).

Die Förderbekanntmachung wird in den kommenden Wochen in der amtlichen Fassung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Quelle: BMWi

Innovationsfinanzierung über KfW-Unternehmerkredit Plus ab 1 % p.a.


Auch nach dem Ende der Pilotphase am 31.12.2015 bietet die KfW den Unternehmerkredit Plus an. Der KfW-Unternehmerkredit Plus wird künftig von der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität des Horizon 2020 unterstützt. Zweck des EFSI ist es, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Europäischen Union zu fördern sowie den verbesserten Zugang zu Finanzierung sicherzustellen.

Wie bisher erhalten etablierte innovative mittelständische Unternehmen und Freiberufler eine besonders zinsgünstige Finanzierung für Investitionen und Betriebsmittel. Anstelle der siebenjährigen Laufzeit bietet die KfW künftig Kredite für Investitionen mit bis zu zehn Jahren Laufzeit an.

Attraktive Konditionen

KfW Unternehmerkredit Plus KMU (046), einheitlich für die Laufzeitvarianten 5/1/5 und 10/2/10 (Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung):

Preisklasse A B C D E F G H
Maximaler Zinssatz p.a.
1,00 % 1,33 % 1,55 % 1,93 % 2,39 % 2,93 % 3,30 % 4,15 %

KfW Unternehmerkredit Plus außerhalb KMU (044) einheitlich für die Laufzeitvarianten 5/1/5 und 10/2/10 (Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung):

Preisklasse A B C D E F G H
Maximaler Zinssatz p. a.
1,00 % 1,40 % 1,63 % 2,00 % 2,46 % 3,00 % 3,38 % 4,28 %

Innovationskriterien

Als innovativ gelten Unternehmen, wenn sie zumindest ein Kriterium aus dem nachfolgenden Kriterienkatalog der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität erfüllen:

Unternehmenswachstum (modifiziert)

Das Unternehmen ist in den letzten drei Jahren im Durchschnitt mehr als 20 % p. a. gewachsen (Umsatz oder Beschäftigtenzahl; hierbei müssen unverändert am Anfang der Betrachtungsperiode mindestens zehn Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt sein. Neu ist, dass das Unternehmen nicht länger als zwölf Jahre am Markt sein darf).

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (neu)

Der Kreditbetrag wird gemäß Businessplan zu mindestens 80 % dazu eingesetzt, Aufwendungen für Forschung- und Entwicklungsaktivitäten zu finanzieren und der Restbetrag für die notwendigen Kosten, um diese Aktivitäten zu ermöglichen.

Innovationsvorhaben (neu)

Der Kreditbetrag wird dazu genutzt, neue oder substantiell verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zu produzieren, die innovativ sind und bei denen ein technologisches oder industrielles Risiko des Scheiterns besteht.

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (modifiziert)

Der Anteil der Aufwendungen des Unternehmens für Forschung und Entwicklung gemäß Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters erreicht mindestens einen der folgenden Schwellenwerte:

  • 5 % der Betriebskosten in mindestens einem der vergangenen drei Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen kürzer als sieben Jahre am Markt aktiv ist, oder
  • 10 % der Betriebskosten in mindestens einem der vergangenen drei Geschäftsjahre für alle übrigen Unternehmen. Oder
  • die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im vergangenen Geschäftsjahr betragen mindestens 20 % des im KfW-Unternehmerkredit Plus beantragten Kreditvolumens und die Ausgaben für Forschung und Entwicklung steigen gemäß Business Plan mindestens in Höhe des beantragten Kreditbetrags an.

Innovationsförderung (modifiziert)

Das Unternehmen hat in den letzten 36 Monaten (bisher 24) Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen (z. B. aus Horizon 2020 oder dem 7. Forschungsrahmenprogramm (FP7) und/oder aus FP7 (Förder-)Instrumenten wie z. B. die Gemeinsame Technologieinitiative (JTI), „Eurostars“) oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten.

Innovationspreis (modifiziert)

Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis einer EU-Institution (neu) erhalten.

Gewerbliches Schutzrecht (modifiziert)

Dem Unternehmen wurde in den letzten 24 Monaten ein gewerbliches Schutzrecht erteilt (z. B. Patent, Gebrauchsmuster, Topografien von Halbleitererzeugnissen, ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel oder andere Produkte, Sortenschutzrecht, Software-Copyright) und der Zweck der Kreditaufnahme ist, die Nutzung des Schutzrechts direkt oder indirekt zu ermöglichen.

Markteintritt (neu)

Das Unternehmen benötigt eine Finanzierung, um in einen neuen Markt einzutreten (sachlich oder räumlich). Ausgehend vom Businessplan muss die Finanzierung mehr als 50 % seines durchschnittlichen Jahresumsatzes in den vorangegangenen fünf Jahren betragen. Der Kredit aus dem KfW-Unternehmerkredit Plus darf maximal 80 % des gesamten Fremdfinanzierungsbedarfs abdecken, mindestens 20 % müssen von einem unabhängigen Investor (z. B. Hausbank) stammen.

Quelle: KfW

Eurostars mit 50 % Erfolgsquote


Das für Eurostars zuständige Bundesforschungsministerium stellt seit 2014 mehr Mittel zur Verfügung. Die Erfolgsquote für Antragsteller beträgt seitdem etwa 25 %, zum vergangenen Stichtag waren es sogar knapp 50  %. Eurostars ist ein Förderprogramm für forschende KMU, die gemeinsam mit mindestens einem Partner aus einem weiteren Eurostars-Land Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen möchten. Ziel ist die Entwicklung eines innovativen Produktes, Verfahrens oder einer Dienstleistung.

Am 18. Februar 2016 findet der bereits fünfte Stichtag zur Antragseinreichung von Eurostars 2 statt. Der sechste Stichtag ist der 15. September 2016. Die Teilnahme deutscher Antragsteller ist ungebrochen hoch.

Zu geringe Mittel im KMU-Instrument führen zu sehr geringen Erfolgsquoten

Zum 17. September 2015 wurden insgesamt 960 Anträge für die Phase 2 eingereicht und 945 Anträge evaluiert. Die Europäische Kommission hat von den 373 Anträgen, welche die Mindestpunktzahl erreicht haben, 33 Anträge (Erfolgsquote 3,5 %) mit 38 teilnehmenden Einrichtungen aus 13 Ländern für eine Förderung bis zu 2,5 Mio. Euro (im Gesundheitsbereich 5 Mio. Euro) für die Durchführung von Innovationsaktivitäten ausgewählt, davon sind zehn Teilnehmer aus Italien, neun aus Spanien, drei aus Ungarn und Großbritannien, jeweils zwei aus Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Irland sowie jeweils ein Teilnehmer aus Belgien, Finnland, Frankreich, Irland, Österreich und Polen. Die beiden deutschen KMU haben für Projektideen im Verkehrsbereich den Zuschlag erhalten.

Quelle: NKS KMU

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