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Nach Zinssenkung wieder KfW-Förderkredite ab 1 % Zinsen


Zinssenkung in vielen KfW-Förderprodukten. Insbesondere die zinsverbilligten ERP-Kredite beginnen jetzt wieder bei Zinskonditionen ab 1 %. Ab dem 31.10.2013 gelten für folgende Förderprodukte neue Zinskonditionen:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)
  • ERP-Gründerkredit – Universell (068)
  • KfW-Unternehmerkredit – reine Fremdkapitalfinanzierung (037, 047)
  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)

Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Kapital für Gründung (058)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)

Quelle: KfW

Ihr Unternehmen wächst: Schöpfen Sie alle Fördermöglichkeiten aus!


Für Ihr Unternehmen eröffnen sich Wachstumschancen. Sie möchten Ihre Kapazitäten erweitern oder neue Märkte erschließen. Die Innenfinanzierung alleine kann nur einen Beitrag dazu leisten.

Kleine und mittlere Unternehmen stoßen wegen einer zu geringen Eigenkapitalbasis bei der Aufnahme von Krediten oft an ihre Grenzen. Die öffentlichen Förderbanken bieten passende Finanzierungslösungen: zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse oder eine Erweiterung des Eigenkapitals. Zusätzlich helfen Risikoübernahmen.

Warum sind Förderkredite günstiger als Hausbankdarlehen?

  • Förderkredite werden aus Haushaltsmitteln zinsverbilligt
  • Förderkredite werden zinsgünstig refinanziert

Das Spektrum öffentlicher Fördermittel im Überblick:

Beteiligungskapital für die Wachstumsfinanzierung bieten öffentliche Beteiligungsgesellschaften. Mögliche Beteiligungsformen:

  • stille Beteiligung
  • offene Beteiligung
  • Kombination aus offener/stiller Beteiligung
  • Genussrechte

Darüber hinaus ermöglichen unbesicherte Nachrangdarlehen eine eigenkapitalnahe Finanzierungsmöglichkeit, um die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis zu stärken.

Förderbanken reichen mittelständischen Unternehmen Investitionskredite zu zinsvergünstigten Konditionen aus.

Fehlen für die Finanzierung die nötigen Sicherheiten, übernehmen Förderbanken Haftungsfreistellungen bis zu 80 Prozent.

Risikoentlastungen decken einen großen Teil des Kreditrisikos der Hausbank ab und sorgen so dafür, dass auch Kreditnehmer mit unzureichenden Sicherheiten Förderdarlehen nutzen können.

Ein Praxisbeispiel

Sie erweitern Ihr Unternehmen (KMU) um einen weiteren Standort. Der Gesamtkapitalbedarf beläuft sich hierbei auf 3 Mio. EUR. Für den allgemeinen Betriebsmittelbedarf fallen 0,5 Mio. € an.

Kapitalbedarf
Grundstück 0,50 Mio. €
Bauliche Investitionen 2,00 Mio. €
Allgemeiner Betriebsmittelbedarf 0,50 Mio. €
Gesamtkapitalbedarf 3,00 Mio. €

Die Lösung: Je nach Situation des Unternehmens sollten unterschiedliche Optionen bevorzugt werden.

Option 1: KfW Variante Option 2: LfA Variante
Unternehmerkredite im KMU Fenster LfA Investiv- und Universalkredite
Nachrangtranche max. 1,0 Mio. € Investivkredit* 1,0 Mio. €
Fremdkapitaltranche 1,0 Mio. € Investivkredit 100* 1,5 Mio. €
Unternehmerkredit Universalkredit* 0,5 Mio. €
mit Haftungsfreistellung 0,5 Mio. €
Unternehmerkredit
ohne Haftungsfreistellung 0,5 Mio. €
Gesamtfinanzierung 100 % 3,0 Mio. € 3,0 Mio. €

Mit dem neuen Unternehmerkredit ist (seit 1. April 2011) eine Nachrangtranche iHv. 50% maximal 1 Mio. € sowie eine Haftungsfreistellung iHv. 50 % auf die Betriebsmittel möglich.  Ganz grundsätzlich stärkt die Nachrangtranche im Unternehmerkredit die Eigenkapitalsituation.

Ist auch die Eigenkapitalsituation nach der Investition gut und sind mittelfristig keine weiteren Finanzierungsanlässe zu erwarten, dürfte die LfA Variante mit dem zinsverbilligten Investivkredit die günstigere Variante sein.

Natürlich ist eine abschließende Beurteilung eines Investitionsvorhabens nur mit umfassender Kenntnis der Unternehmenssituation (und des Ratings) möglich.

Verlorene Zuschüsse

Regionalförderung (auch GA-Förderung genannt) für  Investitionen im strukturschwachen oder im ländlichen Raum. GA steht für: „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Gemeinschaftsaufgaben sind staatliche Aufgaben. Der Bund beteiligt sich an der Rahmenplanung und an der Finanzierung, wenn dies zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist (Artikel 91a Grundgesetz). Gefördert werden regionalwirtschaftlich bedeutsame Vorhaben in den Bereichen Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe.

Beratungsförderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating. Der Höchstzuschuss beträgt 50 Prozent max. 1.500 Euro. Jedes Unternehmen hat ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro.

Gerne unterstützt Sie Haimerl Consulting bei der Sicherung Ihrer Finanzierung. Kontakt ..

4. Zinserhöhung der KfW – Konditionen steigen um bis zu 0,5 Prozent


Schneller als erwartet folgt der nächste Zinsschritt der KfW. Diese Erhöhung um bis zu 0,5 Prozentpunkte verteuert die Finanzierungskosten für viele Unternehmen um über 20 Prozent. Wohl dem, der seine Schäfchen rechtzeitig ins Trockene gebracht hat!

Ab dem 11.02.2011 erhöht die KfW die Zinskonditionen in folgenden Programmen:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • KfW-StartGeld
  • KfW-Unternehmerkredit
  • ERP-Regionalförderprogramm

Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Kapital für Gründung
  • ERP-Innovationsprogramm

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien
  • BMU-Umweltinnovationsprogramm

Das aktuelle Konditionentableau für alle gewerblichen Programme finden Sie unter dem folgenden Link: aktuelle Konditionen

Immer noch sehr günstig sind die Konditionen in den ERP Programmen. Nachfolgend finden Sie einen Ausschnitt der Konditionenübersicht im Fenster für kleine Unternehmen (weniger 50 Mitarbeiter) für eine reine Fremdkapitalfinanzierung im ERP Innovationsprogramm.



Nur ein Bruchteil der antragsberechtigten Unternehmen stellt bisher einen Antrag. Es gilt der unternehmensbezogene Innovationsbegriff, d.h. auch Imitationen werden gefördert. 80 Prozent der Innovationen sind Imitationen! Eine Förderberatung hilft die Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

Quelle: KfW

Überblick Risikogerechtes Zinssystem der KfW ab 01.12.2009


Die folgenden Übersichten gelten ausschließlich für Fremdkapitalprogramme und -tranchen (Besonderheiten für das KfW-Sonderprogramm sind nicht berücksichtigt), die im Rahmen des Risikogerechten Zinssystems vergeben werden.

Bonitätsklassen:

Bonitätsklasse

Bonitätseinschätzung

1-Jahres-

Einstufung externer

durch die Bank

Ausfallwahrscheinlichkeit

Ratingagenturen

1

ausgezeichnet

<= 0,10 %

A- und besser

2

sehr gut

> 0,10 % und <= 0,40 %

BBB

3

gut

> 0,40 % und <= 1,20 %

BB+

4

befriedigend

> 1,20% und <= 1,80 %

BB

5

noch befriedigend

> 1,80 % und <= 2,80 %

BB-

6

ausreichend

> 2,80 % und <= 5,50 %

B+

7

noch ausreichend

> 5,50 % und <= 10,00 %

B

*) nur für Kredite ohne Haftungsfreistellung

Besicherungsklassen:

Besicherungsklassen

werthaltige Besicherung

in Prozent

1

>= 70%

2

> 40% und < 70%

3

<= 40%

Preisklassenübersicht:

Bonitätsklassse

1

1

1

2

2

3

4

2

3

5

4

6

5

3

4

6

5

7

7

Besicherungsklasse

1

2

3

1

2

1

1

3

2

1

2

1

2

3

3

2

3

1

2

Preisklasse

A

B

C

D

E

F

G

H

I

*)

*) Die Kombinationen Bonitätsklasse 7 und Besicherungsklasse 1 sowie 7/2 werden ausschließlich für nicht haftungsfreigestellte Darlehen angeboten.

Die Hausbanken können in diesen Kombinationen maximal den Endkreditnehmerzinssatz der Preisklasse I des regulären Risikogerechten Zinssystem vereinbaren.

Quelle: KfW


Sie gründen ein Unternehmen


Problem Kreditwürdigkeit

Die die wenigsten Gründer verfügen über ausreichend Eigenkapital oder Sicherheiten, um bei Banken und Sparkassen zu vertretbaren Konditionen eine Finanzierung zu erhalten.

Mit einem tragfähigen Business-Plan erhalten Sie Zugang zu attraktiven Fördermitteln. Ob Sie ein High-tech Unternehmen gründen oder einen Handwerksbetrieb übernehmen, ein breites Programm an Fördermittel deckt nahezu jede Finanzierungssituation ab.

Beispiel

Gründung eines Architekturbüros.

  • Investitionen ca. 50.000 €
  • Betriebsmittel ca. 50.000 €

Finanzierung

  • Eigenmittel                      20.000 €
  • LfA Startkredit                 40.000 €
  • LfA Startkredit 100          40.000 €

Vorteile

  • Zins wird verbilligt
  • Risikoentlastung durch Haftungsfreistellungen
  • bis zu 4 tilgungsfreie Anlaufjahre

Bund und Bundesländer bieten für Existenzgründungen spezielle Förderprogramme für den Fall an, dass das Eigenkapital nicht ausreicht.

Förderdarlehen sind gegenüber Bankkrediten vorteilhafter, weil sie günstige und feste Zinsen haben sowie lange Laufzeiten und tilgungsfreie Anfangsjahre bieten.

Förderprogramme für Existenzgründungen

bei einem Kapitalbedarf bis 50.000 €

  • KfW-StartGeld
  • LfA-Startkredit und Startkredit 100

bei einem Kapitalbedarf bis 500.000 €

  • Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Gründung
  • LfA-Startkredit und Startkredit 100

bei einem Kapitalbedarf bis 10.000.000 €

  • LfA-Startkredit und Startkredit 100
  • KfW-Unternehmerkredit

Existenzgründercoaching

Im Rahmen des Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern werden maximal 70 Prozent des Beraterhonorars bezuschusst, höchstens jedoch erhalten Sie 560 Euro Zuschuß pro Beratertag. Es können maximal 10 Tage gefördert werden. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 8.000 €.

Gründercoaching Deutschland

Coaching ab Existenzgründung bis fünf Jahre nach Unternehmensgründung. Der Zuschuss beträgt in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 50 Prozent oder maximal 3.000 Euro.

Gründungszuschuss

Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer noch über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügen. Für neun Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere sechs Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden.


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