Schlagwort-Archiv: Zuschuss

INVEST 2.0 – Programmverbesserungen für Investoren und Start-ups


Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, hat heute den Startschuss für die Erweiterung des Förderprogramms „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ gegeben. Künftig können Investoren unter anderem bis zu 100.000 Euro pro Jahr an Zuschüssen für neue Beteiligungen an jungen innovativen Unternehmen erhalten sowie die Steuer auf Veräußerungsgewinne erstattet bekommen.

Bundesminister Gabriel: „Der Ausbau von INVEST ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg, den Wagniskapitalstandort Deutschland attraktiver zu machen und die Wachstumsfinanzierung von Start-ups zu verbessern. INVEST entfaltet seit Programmstart eine starke Mobilisierungswirkung. Über 2.700 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen haben wir mit dem Programm bereits unterstützt und dadurch über 200 Millionen Euro an Wagniskapital in Deutschland zusätzlich mobilisiert. Mit dem Ausbau des Programms wollen wir dem deutschen Business Angel Markt einen weiteren Schub verleihen. Denn Business Angel sind für viele Start-ups in Deutschland unverzichtbare Partner, die nicht nur Geld geben, sondern mit Rat und Tat zur Seite stehen.“

Mit INVEST bezuschusst das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seit Mai 2013 Investitionen von Business Angels in junge innovative Unternehmen mit 20 %. Ab dem 1. Januar 2017 wird das Programm mit einem Exitzuschuss um eine weitere Förderkomponente ergänzt. Der Exitzuschuss in Höhe von 25 % der Veräußerungsgewinne, die aus INVEST-Beteiligungen entstehen, stellt eine pauschale Erstattung der vom Investor auf die Veräußerungsgewinne zu zahlenden Steuern dar. Zusätzlich wird die Obergrenze für förderfähige Investitionssummen pro Investor verdoppelt. Damit können Investoren zukünftig bis zu 100.000 Euro pro Jahr an Erwerbszuschüssen für ihre Beteiligungen an jungen innovativen Unternehmen erhalten. Auch weitere Optimierungsvorschläge aus der kürzlich durchgeführten Evaluation des Programms wurden umgesetzt. So können private Investoren, die ihre Beteiligung über eine Beteiligungsgesellschaft eingehen wollen, dies in Zukunft auch über eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) tun (bisher nur GmbHs). Zusätzlich fällt die Bedingung eines Mehrheitsgesellschafters weg und die Anzahl der zulässigen Gesellschafter an der Beteiligungsgesellschaft wird von vier auf sechs erhöht.

Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie sind auch Wandeldarlehen förderfähig. Neu ist insbesondere auch die Möglichkeit, Zuschüsse auf Anschlussfinanzierungen von INVEST-geförderten Erstfinanzierungen zu erhalten.

Auch für junge innovative Unternehmen werden die Förderkriterien ausgeweitet: Bislang wurde zur Beurteilung der Innovativität ausschließlich die Branchenklassifikation (bzw. Patente oder eine öffentliche Innovationsförderung) herangezogen. Künftig können sich innovative Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen, ihre Innovativität anhand eines externen unabhängigen Kurzgutachtens bescheinigen lassen.

Förderanträge können ab dem 1. Januar 2017 gestellt werden.

Quelle: BMWi

Digitalbonus – Bayern bezuschusst IT-Maßnahmen


Der Freistaat startet das einzigartige Förderprogramm DIGITALBONUS. Bayern bestätigt damit erneut seine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung der mittelständischen Wirtschaft. Das Förderprogramm umfasst 80 Millionen Euro und läuft ca. vier Jahren.

Wirtschaftsministerin Ilse Aigner: „Die Zukunft liegt auch für kleine und mittelständische Unternehmen in der Digitalisierung, denn der Geschäftserfolg von Unternehmen steigt mit dem Digitalisierungsgrad. Andererseits stellen die mit der Digitalisierung verbundenen Investitionen gerade diese Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Mit dem DIGITALBONUS unterstützen wir insbesondere kleine und mittlere Unternehmen beim Wandel hin zur Digitalisierung ihres Geschäftsmodells. Digital werden sie sich auch in Zukunft erfolgreich im internationalen Wettbewerb behaupten können!“

Die drei Varianten des Förderprogramms:

  • DITGITALBONUS STANDARD: Zuschuss von bis zu 10.000 Euro für Digitalisierungsmaßnahmen und IT-Sicherheit.
  • DIGITALBONUS PLUS: Für Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt kann eine Unterstützung von bis zu 50.000 Euro gewährt werden.
  • DIGITALKREDIT: Die LfA Förderbank Bayern bietet zinsverbilligte Darlehen in einer Höhe von bis zu 2 Millionen Euro an, die mit dem DIGITALBONUS kombiniert werden können.

Ministerin Aigner: „Durch die verschiedenen Varianten und Kombinationsmöglichkeiten von Zuschuss und Darlehen können wir passgenau sowohl kleinere Vorhaben etwa im Handwerk als auch ambitionierte Industrie 4.0-Projekte unterstützen.“

Quelle: CSU

Obergrenze für INVEST wird auf T€ 500 verdoppelt


Durch „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ soll mehr privates Wagniskapital in Deutschland mobilisiert werden und der Zugang von Start-ups zu Wagniskapital verbessert werden. Die jetzt vorliegende Evaluation des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) bestätigt eindrucksvoll, dass die gesteckten Ziele bereits drei Jahre nach Maßnahmenbeginn erreicht werden.

Parlamentarische Staatssekretärin Brigitte Zypries dazu: „INVEST bringt innovative Start-ups und private Investoren zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Programm hat dabei einen beachtlichen Hebel: Für jeden Euro, der an Zuschuss gezahlt wird, werden im Durchschnitt 1,50 Euro vom Investor zusätzlich in ein Unternehmen investiert. Mehr als die Hälfte der so durch INVEST geförderten Startups beginnen deshalb zusätzliche Innovationsprojekte und stellen zusätzliche Mitarbeiter ein. Ein Fünftel der Investoren, die von INVEST profitieren, beteiligt sich zum ersten Mal an einem Unternehmen. Diese Investoren unterstützen die Unternehmen häufig auch zusätzlich über das rein Finanzielle hinaus, indem sie zum Beispiel als Ratgeber zur Verfügung stehen. Es freut mich außerdem, dass INVEST von allen Beteiligten als ein unbürokratisches und effizientes Programm empfunden wird. Das sind große Erfolge für diese noch junge Initiative.“

Mit „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium seit Mai 2013 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Privatinvestoren erhalten für ihren Anteilserwerb einen steuerfreien Erwerbszuschuss in Höhe von 20 % der Investitionssumme. Seit dem Start des Programms im Mai 2013 wurden über 2.200 Zuschüsse mit einem Volumen von fast 35 Millionen Euro gewährt und rund 175 Millionen Euro Wagniskapital für Start-ups bezuschusst. Das Programm soll in den kommenden Monaten weiter ausgebaut werden und unter den Investoren mehr Bekanntheit erlangen.

Staatssekretär Machnig: „Bereits im Herbst diesen Jahres werden wir INVEST weiter ausbauen. Wir werden insbesondere die Obergrenze der förderfähigen Investitionssumme auf 500.000 Euro verdoppeln und eine Kompensation für die Besteuerung der Veräußerungsgewinne einführen.“

Unterstützung zu INVEST finden Sie hier.

Quelle: BMWi

Elektromobilität: Umweltbonus jetzt beantragen


Das Programm zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen trat am 2. Juli 2016 in Kraft (Richtlinie vom 29.06.2016). Mit einem elektronischen Antragsformular kann die Förderung für alle förderfähigen, elektrisch betriebenen Fahrzeuge beantragt werden, die ab dem 18. Mai 2016 erworben wurden.

Die Liste der förderfähigen Fahrzeuge wird laufend aktualisiert. Sollte ihr erworbenes oder zu erwerbendes Elektrofahrzeug noch nicht gelistet sein, bitten wir um Geduld.

Allgemeine Informationen

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe eines Umweltbonus den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern. Dadurch wird ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage nach umweltschonenden Elektrofahrzeugen um mindestens 300.000 Fahrzeuge geleistet. Durch die Förderung wird die schnelle Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Markt unterstützt.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Stiftungen
  • Körperschaften
  • Vereine

Gegenstand der Förderung

Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, im Einzelnen ein

  • reines Batterieelektrofahrzeug,
  • von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-In Hybrid) oder
  • Brennstoffzellenfahrzeug

der Klassen M1 und N1 bzw. N2 soweit diese mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B im Inland geführt werden dürfen. Ebenso förderfähig sind Fahrzeuge, gleich welchen Antriebs, die keine oder weniger als 50 g CO2-Emissionen pro km vorweisen.

Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden.

Art und Höhe der Förderung

Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt für ein reines Batterieelektrofahrzeug bzw. ein Brennstoffzellenfahrzeug (keine lokale CO2-Emission) 2.000 Euro und für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (weniger als 50 g CO2-Emission pro km) 1.500 Euro.

Die Förderung wird nur dann gewährt, wenn der Automobilhersteller dem Käufer mindestens den gleichen Anteil vom Netto-Listenpreis des Basismodells (BAFA Listenpreis) als Nachlass gewährt. Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 60.000 Euro netto nicht überschreiten.

Fördervoraussetzungen

  • Das Fahrzeugmodell muss sich auf unserer Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden
  • Der Erwerb (Kauf oder Leasing) sowie die Erstzulassung müssen ab dem 18. Mai 2016 erfolgt sein
  • Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.

Elektronisches Antragsformular

Für die Antragstellung steht Ihnen ein elektronisches Antragsformular zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:

  • Die Förderung erfolgt in einem zweistufigem Verfahren
  • Spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides muss der Erwerb abgeschlossen und das Fahrzeug erstmals zugelassen sein
  • Aus technischen Gründen kann der Verwendungsnachweis erst nach Zugang des Zuwendungsbescheides eingereicht werden

1. Stufe (Antrag)

  • Mit dem elektronischen Antrag (Online-Portal) ist der Kauf- oder Leasingvertrag bzw. die verbindliche Bestellung hochzuladen
  • Nach Prüfung ergeht ein Zuwendungsbescheid

2. Stufe (Verwendungsnachweis):

  • Im elektronischen Verwendungsnachweisverfahren ist die Rechnung und ein Nachweis für die Zulassung des Fahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) hochzuladen
  • Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus auf das Konto des Antragstellers

Quelle: BAFA

BMWi fördert Mobilität der Zukunft


IMG_0933Das Forschungskonsortium ACM präsentierte am 02. Juni 2016 mit dem fertig entwickelten eFahrzeug im Maßstab 1:1 das finale Design des CITY eTAXI. Mit dem neu konzipierten Fahrzeugtypus positioniert sich das CITY eTAXI als Gegenpol zu den heutigen Entwicklungen im Bereich der Automobilwelt. Entgegen dem Trend, immer größere, schnellere und für den Innenstadtbereich überdimensionierte Fahrzeuge wie beispielsweise SUVs zu bauen, hat ACM ein einfaches Elektrofahrzeug auf vier Rädern für den urbanen Bereich entwickelt, das nicht nur als innerstädtisches eTAXI, sondern auch für viele andere gewerbliche Anwendungen wie eSHARING, eLOGISTIK und eTOURISMUS eingesetzt werden kann.

Das Projekt wird maßgeblich finanziert durch das Förderprogramms IKT für Elektromobilität III des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Das Konsortium wird hierzu seit 2012 unterstützt durch das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung.

Das Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, Elektromobilität wettbewerbsfähig, ressourcenschonend und umweltfreundlich zu gestalten und wurde im Sommer 2015 zum Leuchtturmprojekt der Bundesregierung gekürt. Ab 2017 geht ACM mit seinen drei technologischen Innovationen Fahrzeug, Akkuwechsel und IKT-Vernetzung in den Praxistest. Schauplatz des Feldtests ist die bayerische Landeshauptstadt München.

ACM_CITY-eTAXI_nightDabei basiert ACM auf einem völlig neuen Grundgedanken, wie wir zukünftig unsere Mobilität gestalten: Unter dem Motto „Less is More“ verlässt es die etablierten Pfade der Automobilindustrie. Das CITY eTAXI spielt in der Fahrzeugklasse der Leichtgewichte (L7e) und zielt auf die weltweit neu entstehende Nische urbaner und elektromobiler Leichtbaufahrzeuge im Feld zwischen Pkw und Zweiradfahrzeugen. Dazu macht das unverwechselbare Design mit drei Sitzen, dem sogenannten „Backpack“ als Kofferraum und durchgängigen Plexi-Glastüren das Vehikel zu einem wahren Raumwunder und schafft ein neues und einzigartiges Fahrerlebnis.

Quelle: ACM, Naumann Design

 

150 Millionen € für energieeffiziente Gebäude und Quartiere


Gebäude und Städte sollen energieeffizienter und klimafreundlicher werden. Hierzu haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie Bildung und Forschung (BMBF) eine gemeinsame Forschungsinitiative für energieeffiziente und klimafreundliche Gebäude und Quartiere gestartet. Im Fokus der Forschungsinitiative „Solares Bauen/Energieeffiziente Stadt“ stehen Technologien für mehr Energieeffizienz und Integration erneuerbarer Energien, um die Energiewende in Gebäuden und Städten voranzubringen. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf im Gebäudebereich in der Größenordnung um 80 Prozent gegenüber dem Jahr 2008 gesenkt werden. Die Projekte sollen zeigen wie durch Innovationen und intelligente Vernetzung energetisch hochwertige, lebenswerte Häuser und Quartiere entstehen können. Neben technologischen Aspekten sollen sie insbesondere auch gesellschaftspolitische und sozioökonomische Aspekte berücksichtigen.

„75 Prozent der Menschen in Deutschland leben in Städten. Wir brauchen ein sauberes und bezahlbares Energiesystem, das sich Gebäude, Fassaden und Dächer zu Nutze macht und den Menschen in den Städten direkt zu Gute kommt. Dazu kann die Forschung einen entscheidenden Beitrag leisten“, sagte Bundesforschungsministerin Johanna Wanka.

Für die neue Forschungsinitiative „Solares Bauen/ Energieeffiziente Stadt“ stellt die Bundesregierung 150 Millionen Euro im Rahmen ihres Energieforschungsprogramms bereit. Die Projekte werden über eine Dauer von bis zu fünf Jahren gefördert.

Die zeitgleich veröffentlichte Förderinitiative „EnEff.Gebäude.2050“ des Bundeswirtschaftsministeriums ergänzt die Forschungsinitiative „Solares Bauen/ Energieeffiziente Stadt“. Die Förderinitiative „EnEff.Gebäude.2050“ stellt weitere 35 Millionen Euro für modellhafte Innovations- und Transformationsprojekte im Gebäudebereich bereit. Ziel der Modellvorhaben ist es, eine Vielzahl gebäuderelevanter Akteure zum Handeln anzuregen und dazu beizutragen, Hemmnisse auf dem Weg zu nahezu klimaneutralen Gebäudebeständen abzubauen.

Quelle: BMWi

Fast Track to Innovation – viel Interesse aber zu wenig Mittel


Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse des dritten Stichtags (1. Dezember 2015) von Fast Track to Innovation (FTI) veröffentlicht. Insgesamt wurden 403 Anträge eingereicht und 395 Anträge mit 1706 Teilnehmern evaluiert, darunter 28 Anträge mit Beteiligung von 194 deutschen Partnern. Für die Förderung sind 15 Anträge mit 68 teilnehmenden Einrichtungen ausgewählt worden; dies entspricht einer Erfolgsquote von 3,8 %. Von den insgesamt 68 erfolgreichen Teilnehmern kommen 13 aus Italien, 12 aus Spanien, jeweils neun aus dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden, fünf aus Frankreich und vier aus Deutschland. Die Gesamtförderung für die dritte Ausschreibungsrunde beläuft sich auf 30,5 Millionen Euro, davon sind 1,87 Millionen Euro für deutsche Einrichtungen (0,74 Millionen Euro für deutsche KMU) vorgesehen. Die vier deutschen Teilnehmer (davon zwei KMU) wirken in vier Projekten mit.

FTI

 

 

 

 

 

 

 

 

Die nächsten Stichtage sind am 15. März und am 1. Juni 2016.

Zum Hintergrund: FTI verfolgt die Zielsetzung, bahnbrechende technologische oder dienstleistungsbezogene Innovationen mit einem interdisziplinären und transsektoralen Ansatz zeitnah in marktreife Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle umzusetzen. Das Projektthema kann im Rahmen der Programmbereiche „Grundlegende und Industrielle Technologien“ und „Gesellschaftliche Herausforderungen“ von Horizont 2020 frei gewählt werden (bottom-up). Analog zum Technology Readiness Level (TRL) 6 muss zu Projektbeginn die Demonstration unter Einsatzbedingungen möglich sein, also ein Demonstrator funktionieren. Im Vordergrund der Bewertung steht das Marktpotenzial der Projektidee. Ein weiteres Kriterium ist, dass die Lösung innerhalb von drei Jahren nach Projektstart auf den Markt gebracht werden kann.

Quelle: EU

 

%d Bloggern gefällt das: