AUTONOMIK für Industrie 4.0 – Produktion, Produkte, Dienste im multidimensionalen Internet der Zukunft

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft- und Technologie (BMWi) fördert zukunftsweisende Lösungsansätze, in denen intelligente autonome Systeme einschließlich Robotersysteme in intelligenten Umgebungen über intelligente Netze miteinander und mit den Nutzern interagieren.
Gefördert werden Verbundvorhaben zu zukunftsweisenden Systemen in der Produktion (Produktionsmittel) und Produktionslogistik, zukunftsweisenden Produkten sowie wissensintensiven elektronischen Dienstleistungen.
Themenfelder wie unternehmensübergreifende Produktionslogistik, kognitive Basistechnologien, Mensch-Technik-Interaktion (MTI) und 3D in industriellen Anwendungen sind ausdrücklich eingeschlossen.
Ziel ist es, die Entwicklung und Erprobung autonomer Systeme voranzutreiben und Deutschland als Anbieter und Anwender neuer und zukunftsweisender internetbasierter Technologien für die industrielle Produktion zum Leitmarkt zu etablieren.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat und Niederlassung in Deutschland.

Voraussetzungen

In dem Verbundvorhaben müssen IKT-Unternehmen und Anwender unter Einbindung der Forschung zusammenarbeiten, wobei sich die Organisation eines Verbundes auf maximal fünf Antragsteller beschränken soll.
Das Vorhaben muss im vorwettbewerblichen Bereich liegen, in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden und nutzungszentrierte Lösungen für Nichtroutine-Aufgaben bieten, die flexibel, kundenangepasst, mobil, kontextorientiert, kognitionswissenschaftlich fundiert, kollaborativ, energie- und umweltschonend sowie ggf. auch zeitkritisch arbeiten können.
Es sind geeignete Geschäftsmodelle für eine breite Verwertbarkeit auf Basis der erzielten Ergebnisse zu bilden, welche Unternehmen und Organisationen die Möglichkeit eröffnen, kooperative Strategien für die Markterschließung zu entwickeln. Die zu entwickelnden Systeme sollen insbesondere Energie- und Rohstoffeffizienz und Umweltverträglichkeit berücksichtigen.
Von den einzelnen Projektteilnehmern und Projekten wird ein hohes Maß an Kommunikationsbereitschaft sowie ein hohes Engagement beim Ergebnistransfer erwartet.
Mit den Arbeiten am Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.
Die Höhe der Förderung beträgt
–für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten,
–für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Antragsverfahren

Das Förderverfahren ist mehrstufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen bis spätestens 8. Februar 2013 bei dem vom BMWi beauftragten Projektträger
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) einzureichen.

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