Verbesserte Mittelstandsfinanzierung

Höhere Investitionen im Mittelstand sind besonders wichtig, weil der Mittelstand rund 70% der Arbeitsplätze stellt. Ohne Überwindung der Investitionsschwäche kann er seine traditionelle Rolle als Wachstums- und Beschäftigungsmotor nicht wieder übernehmen. Die Finanzierung von Investitionen im Mittelstand darf nicht länger der Engpass für die deutsche Wirtschaft sein.

Deshalb werden wir eine Mittelstandsoffensive auf den Weg bringen. Dazu schlagen wir vor:

  • Verbesserte Abschreibungsbedingungen,
  • die Förderung des ERP-Sondervermögens vollständig zu erhalten,
  • eine mittelstandsfreundliche Umsetzung von Basel II und
  • den verstärkten Einsatz neuer Finanzierungsinstrumente.

Im Rahmen von Kreditentscheidungen und der Festlegung der Finanzierungskosten nimmt die Eigenkapitalquote mittelständischer Unternehmen einen immer höheren Stellenwert ein. Daher werden wir das Angebot an Beteiligungskapital und eigenkapitalnahem mezzaninen Kapital für den breiten Mittelstand weiter ausbauen. Die bestehenden Programme der KfW-Mittelstandsbank sind an die Eigenkapitalbedürfnisse kleiner und mittelständischer Unternehmen weiter anzupassen und gegebenenfalls neue Programme zu entwickeln. Die Rahmenbedingungen für die private Beteiligungs- und Risikokapitalfinanzierung werden nochmals verbessert.

Zur Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten mittelständischer Unternehmen wollen wir die Risikoentlastung für durchleitende Banken ausweiten, in dem wir das System der Bürgschaftsbanken weiter stärken und indem wir die Risikoaufteilung bei KfW-Förderdarlehen so verändern, dass sie dem höheren Risiko kleiner Unternehmen verstärkt Rechnung trägt.

Zur Erleichterung der Kreditvergabe durch die Banken werden wir auch die Regulierung der Finanzaufsicht auf das notwendige Maß zurückführen. Die Aufsicht der Kreditwirtschaft durch die BAFin ist zeitnah in 2006 anhand eines Erfahrungsberichtes zu bewerten. In diesem Bericht soll eine Bewertung seitens der Marktteilnehmer sowie des Überganges zur 100%igen Kostenübernahme durch die Kreditinstitute erfolgen. Auf der Grundlage dieses Berichtes wird die Rechts- und Fachaufsicht des BMF verstärkt und gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung der BAFin an den Prüfkosten zur Hebung von Effizienzreserven eingeführt. Die Mindestanforderungen der BAFin an das Risikomanagement der Banken (MARisk und MAK) sollen schlank ausgestaltet werden.

Zur Verbesserung der Liquidität von kleinen und mittleren Unternehmen soll die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung angehoben werden. Mit einer Änderung der Erbschafts– und Schenkungssteuer werden wir die Unternehmensnachfolge erleichtern.

Quelle: BUNDESREGIERUNGonline

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