Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) plant im nächsten Jahr (2012) rund 240 Messebeteiligungen in 39 Ländern. Dies gab der AUMA Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (AUMA) im April 2011 bekannt. Als Etat für die Auslandsmessebeteiligungen der deutschen Wirtschaft sind zunächst 42 Mio. Euro vorgesehen. An den „German Pavilions“ können sich deutsche Unternehmen zu günstigen Bedingungen beteiligen.
Die wichtigste Zielregion im Auslandsmesseprogramm 2012 bleibt Süd-Ost- und Zentralasien. Das Ministerium plant dort Beteiligungen an 103 Messen, darunter 51 in China und Hongkong. Weitere wichtige Zielregionen sind die europäischen Länder außerhalb der EU (59 Messen, davon 45 in Russland), sowie der Nahe und Mittlere Osten (26) und Nordamerika (21). Lateinamerika mit 18 Beteiligungen und Afrika (6) sind wieder verstärkt vertreten. Besondere Aufmerksamkeit erhält die Sonderveranstaltung High-Tex from Germany im Rahmen der Techtextil Russia in Moskau im März 2012.
Ziel und Gegenstand der Förderung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unterstützen die Beteiligung deutscher Unternehmen an Auslandsmessen. Die Beteiligungsvorhaben werden im offiziellen Auslandsmesseprogramm des Bundes zusammengefasst.
Die Auswahl der für eine Beteiligung vorgesehenen Veranstaltungen erfolgt auf Vorschlag der am Außenhandel interessierten Wirtschaftsverbände, der deutschen Auslandshandelskammern, der deutschen diplomatischen Vertretungen sowie der beteiligten Bundesministerien und des AUMA. Im Arbeitskreis für Auslandsmessebeteiligungen beim AUMA wird das Auslandsmesseprogramm zwei Mal im Jahr beraten und festgelegt.
Teilnahmeberechtigte
Die Teilnahme an den Beteiligungen des Bundes steht allen deutschen Unternehmen offen, die deutsche Produkte ausstellen. Größe, Herkunft, Branchen- und Verbandszugehörigkeit spielen keine Rolle.
Präsentationsformen
Die Teilnahme an dieser Maßnahme ist im Rahmen der vorgegebenen Beteiligungsformen möglich. Dabei handelt es sich um:
–Firmengemeinschaftsausstellungen,
–Sonderschauen.
–Informationsstände,
–Informationszentren,
–Sonderveranstaltungen der deutschen Wirtschaft.
Die Förderbestimmungen sind generell in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) und für jede Messe speziell in den Besonderen Teilnahmebedingungen (BTB) festgelegt. Diese sind bei den vom BMWi/BMELV beauftragten Messe-Durchführungsgesellschaften erhältlich. Firmen, die sich als Einzelaussteller direkt beim Veranstalter angemeldet haben, erhalten keine Förderung.
Art und Höhe der Förderung
Die Bundesförderung kommt den Firmen indirekt zugute. Direkte Zahlungen an einen Aussteller werden nicht geleistet. Durch die Förderung ergeben sich für die Aussteller aus Deutschland oder deren örtliche Vertreter beachtliche Kostenersparnisse.
Nützliche Informationen
Informationen zu diesem Programm erteilt der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) Internet: http://www.auma.de. Das vollständige Auslandsmesseprogramm ist auch im Internet abrufbar. Anmeldungen zur Teilnahme an Auslandsmessen im Rahmen dieses Programms sind an die von den Ministerien beauftragten Durchführungsgesellschaften zu richten.
Ergänzend zur Auslandsmesseförderung des Bundes bieten die Bundesländer exportinteressierten Firmen Unterstützung an. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Unternehmen seinen Sitz im entsprechenden Bundesland hat. Außerdem sind die Förderprogramme überwiegend zur Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) konzipiert. Beteiligt sich der Bund und eines oder mehrere Bundesländer an der gleichen Veranstaltung, so beschränkt sich die Förderung der Länder auf Maßnahmen, die durch die Bundesförderung nicht abgedeckt sind. Damit wird einer Doppelförderung entgegengewirkt.
Quelle: Informationen des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Stand April 2011
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