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ZIM-Programm ist weiter auf Erfolgskurs – 10.000 Unternehmen in der Förderung


Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist das Flaggschiff der technologieoffenen Förderung für den innovativen Mittelstand in Deutschland. Es wird seit 2009 in den jährlichen Innovationsreporten des DIHK als Goldstandard unter den Förderprogrammen gewertet. Im Fokus der Projekte, die im Rahmen des ZIM gefördert werden, steht die Entwicklung moderner Produktionstechnologien. Deutlich zugenommen haben die Beiträge des Mittelstands zur technologischen Bewältigung der Energiewende und zur Elektromobilität.

Fördermittel nach Technologiefeldern i

Der Parlamentarische Staatssekretär und Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus, Ernst Burgbacher: „Der Mittelstand ist Innovationstreiber Nummer 1 in Deutschland. Das ZIM ist eine verlässliche Basis für die Innovationsanstrengungen der Unternehmen und greift thematisch alle aktuellen Hightech-Trends auf. Nunmehr hat das 10.000ste Unternehmen eine Förderzusage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erhalten. Damit erzielt das ZIM eine großartige Breitenwirkung. Zwei Dinge sind für die Unternehmen besonders wichtig: Erstens, dass sie selbst Kurs und Inhalt der Projekte bestimmen, und zweitens die benutzerfreundliche Abwicklung des Programms.“ 

Der Entwurf des Bundeshaushalts für 2013 sieht für das Programm mehr als 500 Mio. Euro vor. Seit 1. Juli 2012 ist es auch für inhaber- und familiengeführte Unternehmen bis 500 Beschäftigte geöffnet. Seit Aufnahme des Programms am 1. Juli 2008 wurden 27.750 Anträge gestellt, wovon für 19.265 Projekte 2,5 Mrd. Euro bewilligt werden konnten. Davon entfallen 14.500 Projekte auf mittelständische Unternehmen und 4.765 auf 340 Forschungseinrichtungen, die mit den Unternehmen kooperieren. Die Jubiläumszusage ging an die Berliner Firma Burmester Audiosysteme GmbH.

Quelle: BMWi

Öffentliche Förderprogramme gehen am Bedarf des Mittelstands vorbei


Die große Mehrheit der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland nimmt keine öffentlichen Fördermittel in Anspruch: Nur annähernd jedes fünfte Unternehmen bezog in den vergangenen drei Jahren solche Mittel. Dies ergab das KMU-Fördermittelbarometer 2012, eine Studie der Beratungsgesellschaft Ernst & Young. Dafür wurden in verschiedenen Branchen 1.000 mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern befragt.

Die wichtigsten Ergebnisse in Kürze:

  • 83 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen  lassen Fördermittel liegen
  • Kosten-Nutzen-Verhältnis ist für kleine Unternehmen oft unzureichend
  • Mitnahmeeffekte sind sehr hoch bei größeren Unternehmen
  • Bei Effizienz der Programme besteht Optimierungsbedarf
  • KMU sehen technologischen und demografischen Wandel als bestimmende Trends der Zukunft

Im Vergleich zu 2011 hat das Interesse an solchen Fördermitteln noch einmal abgenommen. Viele KMU haben offenbar gar keinen Bedarf an den von der öffentlichen Hand angebotenen Förderprogrammen: Gut zwei Drittel der von Ernst & Young befragten Unternehmen geben an, diese Mittel nicht zu benötigen. Zudem kritisieren 15 Prozent der befragten KMU, der zeitliche und administrative Aufwand sei zu hoch, um Mittel zu beantragen, auch weil sie von der öffentlichen Hand beim Stellen der Anträge zu wenig unterstützt werden.

KMU wollen keine Neuausrichtung der Förderpolitik
Trotz des Ärgers über administrative Hürden und des geringen Bedarfs an Fördermitteln halten die Unternehmen es nicht für notwendig, die Förderpolitik neu auszurichten. „Die von uns befragten Unternehmen wollen stattdessen, dass die Politiker in den Sachthemen neue Impulse setzen. Das betrifft besonders staatliche Investitionen in Bildung und Forschung. Dennoch kann mehr Service auf Seiten des Staats den Förderzuspruch der Unternehmen erhöhen,“ sagt Sven Pirsig, Autor der Ernst & Young-Studie.

Unternehmen, die Fördermittel beziehen, nutzen diese meist in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen oder Zulagen und hauptsächlich, um Expansionsvorhaben zu finanzieren (35 Prozent). Zudem fließen die öffentlichen Mittel sowohl in die Aus- und Weiterbildung beziehungsweise Qualifizierung als auch in Forschung und Entwicklung (jeweils 19 Prozent).

Mitnahmeeffekte bleiben bei größeren Unternehmen hoch
Gerade größere Unternehmen nutzen das Geld aus Fördermitteln gerne, um ohnehin geplante Maßnahmen zu finanzieren. Wie im Vorjahr wären 2012 gut drei Viertel aller geförderten Maßnahmen auch ohne öffentliche Mittel umgesetzt worden. „Dieser Mitnahmeeffekt zeigt, dass bei der Effizienz der Mittelvergabe noch Luft nach oben besteht“, sagt Kai Baetge, verantwortlicher Partner im Bereich RISK bei Ernst & Young.

Zudem fördert die Studie einen Zusammenhang zwischen Mitnahmeeffekt und Unternehmensgröße zutage: Je größer das Unternehmen, desto eher wären geförderte Maßnahmen auch ohne staatliche Mittel realisiert worden. Ohne Fördermittel hätte ein Drittel der kleinen Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern nötige Maßnahmen länger zurückstellen müssen. Bei den Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeiten hätten nur 15 Prozent nötige Schritte verzögert.

Kleine Unternehmen benötigen Fördermittel am dringendsten
Das heißt aber auch, dass insbesondere kleine Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten häufiger auf Fördermittel angewiesen sind, um nötige Maßnahmen in die Tat umsetzen zu können. Dabei nutzen jedoch nur 13 Prozent dieser Kleinstunternehmen öffentliche Fördergelder. „Die kleinen Firmen brauchen das Geld dringender als die großen, schaffen es jedoch seltener, auch tatsächlich gefördert zu werden. Ein paradoxer Gegensatz, doch häufig fehlen die administrativen Mittel und die Informationen von staatlicher Seite“, sagt Pirsig.

Demografie und Technologie prägen deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren
Der technologische und demografische Wandel ist für 83 Prozent der befragten Unternehmen der entscheidende Trend für die künftige Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Entsprechend verorten die KMU den größten wirtschaftspolitischen Handlungsbedarf bei den Investitionen in Forschung und Bildung.  „Überraschenderweise bewerten die Mittelständler Themen wie Migration – wozu auch der Zuzug von Fachkräften zählt – und Klimawandel für die nächsten fünf Jahre nicht als zentrale Einflussfaktoren auf die Wirtschaft. Dagegen scheinen die befragten Firmen auf die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft und ihren Vorsprung an Know-how zu setzen“, so Pirsig.

In den kommenden Jahren kürzt die Europäische Union ihre Fördergelder. Das stellt sowohl die öffentliche Hand als auch die Unternehmen in Deutschland vor zusätzliche Herausforderungen. „Deshalb ist es in der kommenden Förderperiode zwischen 2014 und 2020 besonders wichtig sicherzustellen, dass die Mittel dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

Quelle: Ernst & Young

Neuerungen im ZIM ab 1. Juli 2012 – Antragstellung für Unternehmen bis 500 Mitarbeiter möglich


Deutsch: Logo des Bundesministerium für Wirtsc...Die Programmlaufzeit des ZIM wird bis Ende 2014 verlängert.

Anträge können laufend bis 31.12.2014 gestellt werden (bisher 31.12.2013). So steht das Programm auch nach den Bundestagswahlen 2013 und während der vorläufigen Haushaltsführung 2014 zur Verfügung.

Die Netzwerkförderung wird neu gestaltet.

Die Netzwerkprojekte werden als „Kooperationsnetzwerke“ neu definiert. Künftig umfassen sie neben den externen Managementleistungen auch die im Netzwerk durchgeführten FuE-Kooperations- und -Einzelprojekte. Damit erfolgt eine stärkere Ausrichtung auf konkrete FuE-Vorhaben, die in einer „technologischen Roadmap“ darzustellen sind. Die Netzwerkunternehmen haben künftig für ihre ZIM Projekte nur einen Projektträger (VDI/VDE-IT) als einheitlichen Ansprechpartner („Lösung aus einer Hand“).

Die Anreize für internationale FuE-Kooperationen werden erhöht.

Für internationale FuE-Kooperationen erhalten die deutschen mittelständischen Unternehmen einen um 5 Prozentpunkte erhöhten Fördersatz. Die Obergrenze für innovationsunterstützende Dienstleistungen wird für exportorientierte FuE-Kooperations- und -Einzelprojekte von 50.000 € auf 75.000 € erhöht.

Die Antragsberechtigung wird für Unternehmen bis 500 Beschäftigte erweitert.

Bis Ende 2013 wird das Programm für mittelständische Unternehmen bis 500 Beschäftigte geöffnet, sofern sie sich nicht in Mehrheitsbesitzgrößerer Unternehmen befinden(i.d.R. sogenannte Familienunternehmen). Parallel erfolgt dazu eine Evaluation.

Quelle: BMWi
Schavan

8,4 Mrd. € für Zukunftsprojekte: Aktionsplan Hightech-Strategie vorgestellt


Deutsch: Logo des Bundesministerium für Bildun...

Deutsch: Logo des Bundesministerium für Bildung und Forschung (Photo credit: Wikipedia)

Am 28. März 2012 hat die Bundesregierung den Aktionsplan für die Hightech-Strategie gebilligt. Der Plan definiert zehn „Zukunftsprojekte„, die gesellschaftliche und globale Herausforderungen adressieren. Für die Projekte sind im Rahmen der jeweils geltenden Finanzplanung für den Zeitraum von 2012 bis 2015 bis zu 8,4 Mrd. Euro vorgesehen.

In der „Hightech-Strategie 2020 für Deutschland“ (HTS) aus dem Jahr 2010 sind die Forschungs- und Innovationsaktivitäten der Bundesregierung ressortübergreifend dargestellt. Innovationsfreundliche Rahmenbedingungen wie Gründungsbedingungen, Wissens- und Technologietransfer oder Fachkräftebedarf werden mit Projektförderung von Wissenschaft, Forschung und Innovation verknüpft. Der jetzt vorgelegte Aktionsplan soll konkrete Maßnahmen zur Umsetzung von zehn Zukunftsprojekten der HTS bündeln (geplantes Budget jeweils in Klammern):

  • „Die CO²-neutrale, energieeffiziente und klimaangepasste Stadt“ (560 Mio. Euro)
  • Nachwachsende Rohstoffe als Alternative zum Öl“ (570 Mio. Euro)
  • „Intelligenter Umbau der Energieversorgung“ (3,7 Mrd. Euro im Rahmen des 6. Energieforschungsrahmenprogrammes)
  • „Krankheiten besser therapieren mit individualisierter Medizin“ (370 Mio. Euro)
  • „Mehr Gesundheit durch gezielte Prävention und Ernährung“ (90 Mio. Euro)
  • „Auch im Alter ein selbstbestimmtes Leben führen“ (305 Mio. Euro)
  • „Nachhaltige Mobilität“ (2,19 Mrd. Euro)
  • Internetbasierte Dienste für die Wirtschaft“ (300 Mio. Euro)
  • Industrie 4.0″ (200 Mio. Euro)
  • „Sichere Identitäten“ (60 Mio. Euro)

Für die Umsetzung der Zukunftsprojekte sollen über das HTS-Beratungsgremium „Forschungsunion „Wirtschaft-Wissenschaft“ hinaus auch weitere Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft einbezogen werden. Im Laufe dieses Jahres sollen daher erste Umsetzungsforen veranstaltet werden, um diese Zusammenarbeit zu stärken.

Weitere Informationen: Aktionsplan für die Hightech-Strategie

Quelle: BMBF

Ab sofort Antragstellung für das Mini-KWK-Programm möglich


Deutsch: Logo des Bundesministerium für Umwelt

Ab sofort können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anträge für das Mini-KWK-Programm gestellt werden. Gefördert werden neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 kW, die in Bestandsbauten installiert sind.

Der Investitionszuschuss ist nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt. Sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 1 kW erhalten beispielsweise 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kW erhalten 3.450 Euro. Die Anlagen dürfen nicht in einem Gebiet mit Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen und müssen im Rahmen eines Wartungsvertrages betreut werden.

Es gelten anspruchsvolle Effizienzanforderungen: Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kW mindestens 15% und für Anlagen von 10 kW bis einschließlich 20 kW mindestens 20% betragen. Außerdem ist ein Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85% einzuhalten. Damit müssen die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen deutlich übertroffen werden. Weiterhin müssen in der KWK-Anlage ein Wärmespeicher mit einem Mindestenergiegehalt, eine Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie ein Messsystem zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs für Anlagen ab 3 kW vorhanden sein.

Förderfähig sind alle KWK-Anlagen, die auf der „Liste der förderfähigen Anlagen“ des BAFA enthalten sind. Die Liste ist auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht und wird kontinuierlich aktualisiert. Aufträge an Lieferanten dürfen allerdings erst nach Bestätigung des Antragseingangs durch das BAFA erteilt werden. Andernfalls kann die KWK-Anlage nicht gefördert werden. Den Richtlinientext, die Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter http://www.bafa.de – Energie – Kraft-Wärme-Kopplung – Mini-KWK-Zuschuss.

Das Förderprogramm ist Teil der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Hinweis:

Das BAFA erteilt ebenfalls die Zulassung von KWK-Anlagen für die Stromvergütung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Hierfür ist ein separater Antrag erforderlich. Nähere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.

Quelle: BAFA vom 2. April 2012 

Erfolgreiche Energieeffizienzberatung wird als „Energieberatung Mittelstand“ fortgesetzt


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird die Energieberatung im Mittelstand weiter fördern. Am 1. März 2012 ist die neue Richtlinie für das Förderprogramm

„Energieberatung Mittelstand“ (ehemals „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“) in Kraft getreten. Gefördert werden Initialberatungen, die energetische Schwachstellen untersuchen sowie Detailberatungen, die eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans durchführen. Ziel ist es, Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufzuzeigen und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen zu erarbeiten. Zudem können Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von KMU im Rahmen des KfW-Energieeffizienzprogramms mit zinsgünstigen Krediten finanziert werden.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: „Viele Unternehmen unterschätzen nach wie vor das Potential an Energieeffizienz in ihren Betrieben. Durch die fachmännische Beratung werden Einsparpotenziale aufgedeckt, die die Unternehmen selbst oft nicht erkannt hätten. Energieverbrauch senkende Investitionen amortisieren sich über erhebliche Kosteneinsparungen häufig schon nach kurzer Zeit. Deshalb führen wir das bewährte und erfolgreiche Programm „Sonderfonds Energieeffizienz“ nun mit einem vereinfachten Antragsverfahren als „Energieberatung Mittelstand“ fort. Es ist Teil unserer Strategie, Energieeffizienz vorrangig durch bessere Information und Anreize zu steigern und nicht auf Zwang zu setzen.“

Im Rahmen der Energieberatung werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen durch Zuschüsse unterstützt, sofern deren Energiekosten über 5.000 Euro liegen. Die Höhe der Förderung beträgt für die Initialberatung bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten und für die Detailberatung bis zu 60 % der förderfähigen Beratungskosten. Die Umsetzung erfolgt durch die KfW Bankengruppe gemeinsam mit ihren Regionalpartnern.

Quelle: BMWi